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25.02.2024 Kampagne

Zwi­schen­la­ger oder De­po­nie?

Beate Kainz vor Deponiegelände

Wenn eine Deponie vor Gericht bekämpft wird, muss man dann das Ergebnis abwarten? Oder darf schon Material am Gelände gelagert werden?

Juni 2022

Eine alte Schottergrube und das daran anschließende Feld sollen zu einer Deponie werden. Das Land NÖ sieht darin kein Problem und hat somit im Herbst 2022 die erste Deponie im Marchfeld genehmigt, die teilweise auf einer landwirtschaftlichen Fläche errichtet werden soll.

Die Einsprüche der Anrainer zu diesem fast 23m hohen Deponieberg wurden im BVwG verhandelt. Nun ist die Beweisaufnahme abgeschlossen, nicht aber das Verfahren. Denn die Entscheidung des Gerichts ist noch ausständig.

Am Bild ein Blick in die alte Schottergrube, Juni 2022

Grubenfremdes Material

Man kann daher wohl davon ausgehen, dass bis zu dieser gerichtlichen Entscheidung, weder Vorbereitungen für eine Deponie getroffen, noch Materialien deponiert oder zwischengelagert werden. Wieso dann – für jeden Spaziergänger ersichtlich – Erdhügel in dieser Grube gelagert werden, erschließt sich uns nicht.

Vielleicht kann ja bis zur endgültigen Entscheidung auf die ursprüngliche Genehmigung für die alte Schottergrube zurückgegriffen werden. Dann sollte aber doch auch auf die Zusammensetzung geachtet werden.

Verunreinigtes Material hat einen eigenen – anderen – Abfallschlüssel.

Wasser

Genau neben der auffälligen Anschüttung befindet sich eine Wasserlacke.

Das komplette Gelände sollte auf 148m ü.A. aufgefüllt worden sein, weil ursprünglich bis ins Grundwasser Schotter abgebaut worden ist – was so nicht genehmigt war. Die Auflage ist alt und die Frist für die Umsetzung wurde immer wieder von der zuständigen Behörde verlängert.

In der Verhandlung 2022 wurde dann den Sachverständigen – die eigentlich den Lebensraum, der durch die offene Wasserfläche entstanden war, beurteilen sollten – mitgeteilt, dass die Verfüllung auf 148m bereits stattgefunden hat. Die Lacken, die 2022 zu sehen waren, sollten daher nur mehr Regenlacken sein.

Beim letzten Lokalaugenschein am 21.2.2024 gab diese Regenlacken nicht mehr.

Dafür stand das Wasser neben dem Haufen mit dem verunreinigten Material.

Wenn der Untergrund bereits für die Deponie vorbereitet worden ist, müsste er dicht sein. Dann stehen überall Lacken.

Wurde ein Gefälle eingebaut, damit sich das Wasser dort sammelt, wo bereits Material gelagert wird?

Wie wird dann das Grundwasser geschützt?

Darf das Material jetzt schon dort gelagert werden?

Beate Kainz vor Deponiegelände

Deponieberg im Marchfeld

Bodenversiegelung, Natur- oder Tierschutz, Ernährungssicherheit oder einfach nur das Landschaftsbild spielten im ursprünglichen Verfahren keine Rolle. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass während die Sachverständigen ihre Auflagen zur Verfüllung der Grube festlegten, die Arbeiten bereits abgeschlossen wurden. Die Vorgaben waren daher hinfällig.

Zur Erinnerung: Hier wurde zu tief gebaggert. Die Materialien, mit denen die Grube wieder trocken gelegt worden war, mussten direkt ins Grundwasser eingebracht werden.

 

Ganz offensichtlich überwiegt das öffentliche Interesse an diesem Projekt, sonst hätte es das Land NÖ nicht in einem Natura 2000 Vogelschutzgebiet genehmigen können.

Wie hoch ist eigentlich das öffentliche Interesse an unserer Ernährungssicherheit, wenn wir bereit sind Ackerflächen für Deponien zu opfern?

 

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