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17.10.2023 Kampagne

Müll statt Acker?

Bundesverwaltungsgericht

Es geht um 1.513.000m³ Bauschutt, der in Untersiebenbrunn über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem 22,5m hohen Berg aufgeschüttet werden soll - auch auf heute noch landwirtschaftlich genutztem Gebiet.

Müll statt Acker?

Mitten im Schotterabbaugebiet ist es nicht ungewöhnlich, wenn die Grubenbetreiber beantragen, die leeren Schottergruben wieder zu befüllen. Dabei geht es immer um Müll, der vergraben werden soll. Je nach Grube und Boden werden Müllsorten festgelegt und verschiedene Auflagen erteilt.

So wurde auch dieses Projekt als ehemalige Schottergrube eingereicht.

Teilweise trifft diese Formulierung auch zu. Es dürfte sich aber herausgestellt haben, dass die Grube nicht sehr ergiebig ist. Schritt eins “Schottergewinnung” wurde rasch beendet. Darauf folgte der logische nächste Schritt, die “Einreichung zur Deponie”. Da aber nur verhältnismäßig wenig bearbeitet worden ist, ist erstens nur eine sehr kleine Grube entstanden und zweitens ein großer Bereich weiterhin landwirtschaftlich genutzt.

So kann der Müll nicht – wie üblich – vergraben werden. Die logische Folge: der Müllberg wird als zukünftiges  Naherholungsgebiet für die Bevölkerung beworben.

Aber auch der Naturschutz darf nicht zu kurz kommen. Der geplante Bauschuttberg liegt ja im Natura 2000 Vogelschutzgebiet. Also wird das zukünftige Ausflugsziel auch gleich ein Lebensraum für seltene Tiere. Ein eigener Bereich wird Triel-freundlich gestaltet.

Es ist in dem Zusammenhang schon interessant, dass vor allem Tiere, die vom Aussterben bedroht sind, besonders gern in der Nähe von Menschen leben dürften.

Trotz verschiedenster Stellungnahmen und Einsprüche hält das Land NÖ die Pläne offensichtlich für plausibel und hat das Projekt genehmigt.

Nicht alle Untersiebenbrunnerinnen können diese Genehmigung nachvollziehen und haben daher Beschwerde erhoben. Die Gemeinde Untersiebenbrunn, die sich bis zum Entscheid am Verfahren beteiligt hat, hat – wie alle anderen auch, die diese Genehmigung nicht beeinsprucht haben – ihre Parteienstellung verloren. Wie die Grünen des Bezirks – die allerdings kein Einspruchsrecht hatten – kann sie das Verfahren vor dem BVwG nur mehr beobachten.

Das Ergebnis des ersten Verhandlungstages:

  • Die Vertreter der Bürgerinitiative haben dargelegt, dass das  Landschaftsbild in den Unterlagen nicht realistisch dargestellt wurde. Diese Bilder waren aber ausschlaggebend für die positive Bewertung.
  • Es wurde angezweifelt, dass die Messung des Umgebungslärm (nur ein Messpunkt in einem Bereich mit lauterer Umgebung) nicht korrekt durchgeführt worden war. Die Spitzenwerte (Sirene, Hundegebell) sollten eigentlich herausgerechnet werden, damit die Grundbelastung der Anrainer festgestellt werden kann. Nur dann kann errechnet werden, wie viel größer die zukünftige Belastung sein wird.
  • Geologie: Laut Auskunft des anwesenden Sachverständigen, werden die Verschiebungen im Untergrund die Deponie nicht beeinflussen.

Mit Spannung wird das Naturschutzrechtliche Gutachten erwartet, das auch klar darlegen soll, dass ein 22,5m Deponieberg keine Auswirkungen auf ein Natura 2000 Vogelschutzgebiet hat – und das scheue Bodenbewohner, wie der Triel, gerne das Naherholungsgebiet mit den Anrainern teilen.

Nächste Verhandlung vermutlich im Jänner.

Ein kleiner Rückblick:

 

Wenn Felder verschwinden

Der Wert des Bodens

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