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25.09.2026 Gemeinde-News

Der Windpark geht in die Prüfung

Grafik: Der Windpark geht in die Prüfung
Der Windpark geht in die Prüfung

Seit 11. August liegt das Windparkprojekt bei der Behörde. Die Umweltverträglichkeits- prüfung wurde eingereicht, geprüft wird jetzt unabhängig von Gemeinderat und Parteien. Die öffentliche Auflage der Unterlagen ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen — dann kann jede und jeder Einsicht nehmen.

Damit endet die Phase, in der im Rathaus über Verträge gestritten wurde, und es beginnt die Phase, in der Sachverständige rechnen.

Worum es geht

Neun Windräder sollen zwischen Ossarn und St. Andrä an der Traisen entstehen. Die Eckdaten nach Angaben des Betreibers:

  • 62,6 Megawatt Gesamtleistung
  • rund 150 Millionen Kilowattstunden im Jahr
  • etwa 84.000 Tonnen CO₂ weniger, jährlich
  • 1.200 Meter Mindestabstand zu Wohngebieten, wie gesetzlich vorgeschrieben
  • Betrieb geplant ab 2030

Was Herzogenburg davon hat

Für uns Grüne war von Anfang an klar: Wenn hier Windräder stehen, dann dürfen nicht nur Investoren daran verdienen, sondern die Menschen, die mit ihnen leben. Florian Motlik hat das Thema über ein Jahr durch den Ausschuss für Raumordnung und Bürger:innenbeteiligung geführt; seit September führt Christoph Högl dort den Vorsitz.

Genau darum ging es beim Partnerschaftsvertrag, den der Gemeinderat im April beschlossen hat. Er sichert der Stadtgemeinde rund 15 Millionen Euro über 25 Jahre. Und er bringt eine Bürgerenergiegemeinschaft, über die Herzogenburger:innen zwanzig Jahre lang zu einem festen Preis Strom beziehen können. Wer will, kann sich über Nachrangdarlehen auch direkt beteiligen.

Windstrom hat dabei eine Eigenschaft, die man leicht übersieht: Er wird vor allem im Winter erzeugt, rund um die Uhr. Genau dann, wenn die Photovoltaikanlage am eigenen Dach fast nichts liefert und die Wärmepumpe am meisten braucht.

Wie es dazu kam

Der Weg dorthin war lang. Im Juni 2025 landeten die ersten Anträge zum Thema im Ausschuss für Raumordnung und Bürger:innenbeteiligung. Im Oktober 2025 lehnte der Gemeinderat mehrere Anträge auf verbindliche Bürgerbefragungen ab. Im März 2026 eskalierte die Sitzung so weit, dass ein Teil der Mandatare den Saal verließ und der Vertrag erneut in den Ausschuss ging.

Am 27. April 2026 fiel die Entscheidung: In geheimer Abstimmung beschloss der Gemeinderat den Partnerschaftsvertrag mit 19 zu 8 Stimmen.

Der Streit um die Volksbefragung

Parallel dazu sammelte die Bürgerliste Gegenwind Unterschriften für eine Volksbefragung mit drei Fragen: größerer Mindestabstand, kein Zugang für Windräder im Wald, Erhalt des Reinischteichs. 925 Unterstützungserklärungen kamen zusammen, nötig gewesen wären 628.

Die Stadtgemeinde ließ die Anträge rechtlich prüfen. Das Ergebnis: Die Fragestellungen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Eine Befragung dazu hat daher nicht stattgefunden.

Stattdessen geht Herzogenburg einen anderen Weg: Es wird ein Bürger:innenrat eingerichtet. Der Gemeinderat hat dafür einen eigenen Vertrag beschlossen.

Warum wir nicht zugestimmt haben

Uns wird vorgehalten, wir hätten uns einer Befragung verweigert. Der Grund ist ein anderer, und er ist rechtlich.

Eine Volksbefragung nach § 63 der NÖ Gemeindeordnung kann nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde betreffen. Gefragt werden darf also nur, worüber die Gemeinde auch tatsächlich entscheidet.

Genau das ist hier nicht der Fall. Die Windzone zwischen Ossarn und St. Andrä ist im überregionalen Windplan des Landes festgelegt, nicht von Herzogenburg. Und seit der Novelle des UVP-Gesetzes gilt nach § 4a: Wo eine solche überregionale Windenergie-Raumplanung besteht, ist eine fehlende Flächenwidmung der Gemeinde kein Genehmigungshindernis. Eine Zustimmung der Standortgemeinde wäre nur dann nötig, wenn es gar keine überregionale Planung gäbe.

In Herzogenburg gibt es also keine Widmung, über die abzustimmen wäre — und damit nichts, was eine Befragung rechtlich bewirken könnte. Eine Abstimmung über eine Entscheidung, die die Gemeinde nicht trifft, wäre keine Bürgerbeteiligung, sondern ein Versprechen, das niemand einlösen kann.

Diese Regelung ist bewusst so gemacht worden: Sie soll den Ausbau erneuerbarer Energie beschleunigen, weil wir ihn jetzt brauchen und nicht in zehn Jahren. Wir halten das für richtig.

Der Hebel der Gemeinde liegt damit woanders — beim Vertrag. Nicht ob gebaut wird, sondern zu welchen Bedingungen. Deshalb haben wir dort so hart verhandelt — die Energiegemeinschaft, der feste Strompreis über zwanzig Jahre, die Mittel für die Stadt. Wer uns vorwirft, wir hätten die Bevölkerung übergangen, übersieht, dass genau diese Punkte das sind, was bei den Menschen hier ankommt.

Wie es weitergeht

Die Prüfung läuft. Wer sich einbringen will, hat dafür im UVP-Verfahren den vorgesehenen Weg — die Bürgerliste sammelt dafür bereits Unterstützungserklärungen für eine Parteistellung.

Wer Fragen zum Projekt hat, kann sie direkt stellen: Das Bürgerbüro der Betreiber am Rathausplatz 4 hat im Oktober Termine. Zur Bürgerenergiegemeinschaft kann man sich dort ebenfalls informieren und mit der eigenen Stromrechnung vorbeikommen.

Wir bleiben dabei, was wir immer gesagt haben: Diese Anlagen sollen der Stadt nützen, nicht nur den Betreibern. Daran werden wir den Vertrag messen.

Die Grünen Herzogenburg

Dieser Beitrag stammt von den Grünen Herzogenburg. Auf unserer Seite findest du unser Team, unsere Schwerpunkte und alle weiteren Artikel aus der Gemeinde.

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