27.04.2022
Gemeinde-News
Wählen mit Wahlkarte
Personen, die am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa bei Ortsabwesenheit aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Sie können ab jetzt die Wahlkarte am Gemeindeamt, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail) beantragen.
Schriftlich: bis zum vierten Tag vor dem Wahltag; wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.
Mündlich (persönlich): bis zum zweiten Tag vor dem
Wahltag, 12.00 Uhr.