Stellungnahmen der Grünen Liste Maria Lanzendorf
Stellungnahmen der Grünen Liste Maria Lanzendorf zu den geplanten riesigen Rechenzentren in Leopoldsdorf -Kurzfassung
Vorab: Es ist aktuell noch nichts beschlossen, aber im Hintergrund dürften schon seit Längerem konkrete Verhandlungen mit dem Betreiber/den Betreibern geführt werden. Anders ist es nicht zu erklären, dass in der Gemeindezeitung von Leopoldsdorf berichtet wird, dass einmalig 9.000.000€ an die Gemeinde fließen werden. Auch über eine Kommunalsteuereinnahme in Höhe von 120.000€ wird berichtet– eine sehr niedrige Kommunalsteuer-Einnahme für eine Fläche von fast 9 ha.
Worum geht es in den Stellungnahmen: Die Marktgemeinde Leopoldsdorf plant die Umwidmung zweier Flächen (MAN Straße, Maria Lanzendorfer Straße) in Bauland Sondergebiet „Rechenzentrum“ sowie die Erhöhung zulässiger Gebäudehöhen.
Zentrale Kritikpunkte und Forderungen
- Unvollständige Unterlagen: Es fehlen ein Schallgutachten, ein Wärmeemissionsgutachten und konkrete Angaben zur Anschlussleistung und zur nachhaltigen Stromversorgung.
- Abwärme Konzept fehlt: Es gibt keine belastbaren Konzepte, wie die enorme Abwärmemenge der Rechenzentren tatsächlich genutzt oder sinnvoll eingebunden werden soll.
- Auswirkung auf Landschaftsbild: Die Nähe der geplanten Bauten zum Siedlungsgebiet und die geplante Erhöhung der Gebäudehöhe (bis zu 25 m) werden als erheblich landschaftsbildprägend und störend bewertet; eine Sichtachsenanalyse und Rücknahme der Höhenforderungen werden gefordert.
- Notstromaggregate und Emissionen: Angaben zu Leistung, Testläufen und Emissionen der Notstromaggregate fehlen; es wird eine Ausbreitungsrechnung für NO₂ und Feinstaub verlangt.
- UVP Fragestellung: Aufgrund der Größe und der technischen Ausstattung (insbesondere Notstromaggregate) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als möglich bzw. wahrscheinlich angesehen und ein UVP Feststellungsverfahren gefordert.
Wörtliche Kernaussagen aus den Stellungnahmen
- „Die geplante Widmung Bauland Sondergebiet Rechenzentrum ist ohne schalltechnische und wärmetechnische Gutachten nicht beurteilbar.“
- „Eine UVP Pflicht kann auf Basis der Größe der Notstromaggregate nicht ausgeschlossen werden.“
Unser Fazit: die Unterlagen sind unvollständig und nicht entscheidungsreif.
Vor einer Widmungsänderung sollen die geforderten Gutachten, ein klares Abwärme Nutzungskonzept, Nachweise zur nachhaltigen Energieversorgung sowie verbindliche Angaben zu Lärm- und Emissionswirkungen vorgelegt werden.
Vollständige Version der Stellungnahmen als Download
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Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplans
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Stellungnahme zur Änderung des Raumordnungsprogramms Leopoldsdorf
Kundmachung der Marktgemeinde Leopoldsdorf
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18. Änderung des Bebauungsplanes
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18. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes