SICHERHEIT BRAUCHT MEHR ALS KAMERAS
Mit Maß und Ziel
“Videoüberwachung stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Ihr Einsatz sollte daher klar begründet, verhältnismäßig ausgestaltet und anhand transparenter Kriterien überprüft werden,” betont Michael Diller. “Dazu gehört auch ein nachvollziehbarer Nachweis, ob die Maßnahme tatsächlich zur Verbesserung der Sicherheit beiträgt.”
Prävention in den Fokus rücken
Videoüberwachung ohne Begleitmaßnahmen bringt wenig. “Generell braucht es mehr Präventionsarbeit und Investitionen für eine echte Aufenthaltsqualität, speziell im Bereich des Hauptbahnhofs. Uns Grünen geht es um eine Sicherheitspolitik, die Probleme löst – und nicht nur Kameras aufstellt”
UNBEANTWORTETE FRAGEN
Zu welchen Zeiten ist der Einsatz der Videoüberwachung geplant?
Nach welchen Kriterien wird die Aktivierung bzw. die Dauer der Videoüberwachung bestimmt?
Ist der Status der Videoüberwachung (Aktiv/Inaktiv) für PassantInnen erkennbar und wenn ja, wodurch?
Wie erfolgt die Erfolgsmessung bzw. die Wirkungsanalyse der Überwachungs-Maßnahmen?
Sind Begleitmaßnahmen durch Stadt bzw. Polizei geplant und falls Ja: Welche sind das?
Wird das Bildmaterial nur „live“ ausgewertet oder aufgezeichnet?
Falls Aufzeichnung stattfindet: Wo werden die gesammelten Daten gespeichert?
Wie lange bleiben die gesammelten Daten gespeichert?
Wie werden die gesammelten Daten verarbeitet bzw. ausgewertet?
Wie bzw. womit werden die gesammelten Daten verknüpft?
Wer hat Zugriff auf die gesammelten Daten?
Welche Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch sind in Kraft?
BEANTWORTETE FRAGEN
Welche Gesamtkosten entstehen für die Errichtung? Welchen Anteil davon trägt die Stadt?
Für die Videoüberwachung im Bereich der Innenstadt sowie des Bahnhofes entstehen Gesamtkosten in Höhe von EUR 131.496,91. Die Stadt Wiener Neustadt beteiligt sich durch die Übernahme von Kosten in Höhe von EUR 59.000,00, indem die baulichen Maßnahmen in Höhe von EUR 35.695,18 seitens der Stadt durchzuführen sind und ein Beitrag zu den Kosten für Arbeitsleistungen, Aufbau, Installation, Inbetriebnahme, etc. in Höhe von EUR 23.304,82 inkl. USt geleistet wird.
Welche Gesamtkosten entstehen durch den Betrieb? Welchen Anteil davon trägt die Stadt?
Der Stadt Wiener Neustadt liegt keine Information über die Gesamtkosten des Betriebs vor. Es besteht auch keine Beteiligung der Stadt an diesen Kosten.
Von wem wird die eingesetzte Hardware angekauft?
Der Hardwareankauf erfolgt durch die Landespolizeidirektion Niederösterreich.
Von wem wird die eingesetzte Software angekauft?
Der Ankauf der Software erfolgt durch die Landespolizeidirektion Niederösterreich.