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22.05.2025 Gemeinde-News

In­for­ma­ti­on über Ge­mein­de­be­lan­ge

NEU: Bau- ausschuss Kreuz- stetten

 

Bau- und Raumordnung ist eine komplexe Materie. In der Gemeinderatssitzung vom 3.04.2025 wurde nun in der Gemeinde auch die Einsetzung eines Bauausschusses beschlossen. Im Sinne des Miteinanders hat jede Fraktion einen Sitz im Ausschuss. Der Bürgermeister als Baubehörde ist ebenfalls Mitglied.

Am 30.04.2025 fand die erste Sitzung des Bauausschusses statt.

 

Die Mitglieder:

 

Judith delle Grazie (Kom:mit)

Jürgen Nagl (SPÖ)

Hubert Ullmann (ÖVP – Vorsitzende Stv.)

Peter Ullmann (Bürgermeister/Baubehörde)

Lisi Perschl (Die Grünen Kreuzstetten – Vorsitzende)

 

 

Zum Bauausschuss allgemein:

Der Ausschuss leistet Vorarbeiten und hat Beratungsfunktion für den Gemeinderat und den Bürgermeister in allen Belangen rund um Bau- und Raumordnungsvorgängen in der Gemeinde (inkl. Infrastruktur und Straßen).

Sitzungen werden nach Bedarf, mindestens aber 4x pro Jahr stattfinden.

Durch die intensive Beschäftigung mehrerer Gemeinderäte mit der Materie soll auch die Kompetenz zum Thema in der Gemeindeführung gesteigert werden.

Der Bauausschuss kann Sachverständige (Bausachverständige, Raumordnungsexperten, zuständiger Raumplaner, Straßenbauabteilung BH, etc.) und Auskunftspersonen (z.B. Betroffene von Bau-/Raumordnungsvorgängen, Bürgerinitiativen, …) beiziehen.

 

Zum Bauausschuss inhaltlich:

  • Belange rund um Örtliche Raumplanung
  • Belange rund um öffentliche und private Bauvorhaben
  • Belange rund um Infrastruktur (Kanal, Wasser, Versorgungseinrichtungen, Straßen, etc.)
  • Belange rund um Baurecht und Raumordnungsrecht
  • Einbeziehen von div. aktuellen Tools des Land NÖ für zukunftstaugliche Raumplanung

 

Sollten Sie Fragen zum Themenbereich des Bauausschusses haben, kontaktieren Sie gerne die Mitglieder des Ausschusses. (Kontaktdaten auf der Gemeinde-HP (https://www.kreuzstetten.gv.at/) 

Der Bauausschuss bedankt sich auch für Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung, die unseren Arbeitsbereich betreffen. Gleichzeitig wird aber auch um etwas Geduld gebeten, wenn es um die Lösung von aufgezeigten Problemfeldern geht. Wie gesagt, das Thema „Bau- und Raumordnung“ ist komplex und umfangreich. Der Bauausschuss wird mit seinen Aufgaben wachsen und sich entwickeln.

 

 

 

 

Ältere Beiträge zu Gemeindebelange

 

Medienarbeitsgruppe statt Redaktionsausschuss

Sie ist zuständig für die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (Gemindezeitung, Bürgermeisterberichte, Pressemeldungen, Aussendungen der Gemeinde, …).

Ziel ist ein gemeinsamer Medienauftritt. Alle Fraktionen sind in der Gruppe vertreten.

Vorsitzende und Sprecherin: Julia Georgescu (Grüne)

 

Gewerbegebiet Streifing

In Streifing wurde vor einigen Jahren ein bereits bestehendes Gewerbegebiet erweitert. Das Grundstück ist in Gemeindebesitz. Nun gibt es einen Interessenten für einen Teil des Gebietes: ein lokaler Getränkelieferant aus dem Nachbarort möchte seinen Betrieb vergrößern und sucht ein passendes Grundstück. In Streifing formierte sich Widerstand. Mehr als 50% der Wahlberechtigten befürchten zu viel Lärm, Versiegelung und Verkehr. Sie fordern die Rückwidmung. Einige Gemeindeverantwortliche erwarten vor allem wirtschaftlichen Gewinn für die Gemeinde (Kommunalsteuern).

 

Und wieder einmal rächt sich eine mangelhafte Bürgereinbindung. Die rechtliche Basis für die Errichtung eines Betriebes wurde bereits durch die Widmung geschaffen. Eine intensive Diskussion über die möglichen Folgen der Erweiterung des Betriebsgebietes wäre bereits vor Änderung der Widmung dringend anzuraten gewesen. Der gesetzlich vorgegebene Aushang in der Anschlagtafel, dass eine Umwidmung stattfinden soll, ist zu wenig.  Jeder Bürger kann dazu zwar eine Stellungnahme abgeben, diese muss aber nicht berücksichtigt werden.

Den Bürgern muss proaktiv verständlich gemacht werden, was eine Umwidmung bedeutet – mit allen Vor- und Nachteilen. Und vor allem BEVOR man die rechtliche Basis für Bauprojekte schafft.

 

Unsere Meinung dazu:

In Zeiten der Klimakrise und zunehmender Versiegelung von wertvollem Boden ist jedes Großprojekt gewissenhaft auf mögliche Alternativen in Bezug auf Flächeninanspruchnahme zu untersuchen. Gibt es versiegelte Flächen, die genutzt werden könnten? (aufgelassene Lagerhäuser, leerstehende Gewerbeanlagen, …). Wir sind es den zukünftigen Generationen schuldig!

Ebenso wichtig ist die Einbindung der Bevölkerung. Mehrheitsmeinungen sind zu berücksichtigen!

 

 

Neue Zeiten am Gemeindeamt

Amtsstunden

zum Einbringen von schriftlichen Eingaben oder schriftliche Einbringungen von Rechtsmittel (digital od. postalisch):

täglich von 7.30 – 12.00 Uhr (außer Freitag) und zusätzlich am Montag bis 18.00 Uhr

Parteienverkehrszeiten

für persönliches Vorsprechen, persönliche Eingaben oder telefonische Anfragen:

Montag     7.30 – 12.00 Uhr und  15.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch   7.30 – 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 7.30 – 10.00 Uhr

 

Initiative für besseren Schulbusfahrplan

Schon sehr viele Jahre leiden die Kinder unserer und der umliegenden Gemeinden, die in Wolkersdorf die Mittelschule oder das Gymnasium besuchen, unter den kinderfeindlichen Abfahrtszeiten des Schulbusses.

Betroffene Familien aus unserer Region haben eine Petition gestartet:

 

https://www.openpetition.eu/at/petition/online/vertraegliche-schulbuszeiten-nach-wolkersdorf

 

 

Stellplatzverordnung für Kreuzstetten

Die NÖ-Bauordnung gibt vor, dass bei Neuerrichtung, Vergrößerung oder Nutzungsänderung eines Bauwerkes pro Wohneinheit 1 Stellplatz geschaffen werden muss. Nur bei genau definierten Formen der Nutzung eines Gebäudes wird von dieser Zahl abgewichen (Arztpraxen, Betreutes Wohnen, Gasthäuser, Geschäfte, …).

Die Baubehörde allein kann nicht die NÖ Bauordnung abändern. Ein Abweichen von der Bauordnung bzgl. Stellplatzanzahl pro Wohneinheit kann nur mit einem Beschluss des Gemeinderates erfolgen – und zwar mittels Bebauungsplans oder einer Stellplatzverordnung.

In der Gemeinderatssitzung am 11.07.2023 wurde vom Gemeinderat nun eine Stellplatzverordnung mit folgenden Festlegungen beschlossen (gültig für das gesamte Gemeindegebiet):

 

– Pro Wohneinheit sind bei Neuerrichtung eines Wohngebäudes 2 Stellplätze auf Eigengrund zu errichten.

–  Maximal 2 Zufahrten auf einen Bauplatz sind erlaubt, deren Breiten in Summe 8 m nicht überschreiten dürfen

 

Den zur Abstimmung vorgelegten Verordnungstext  erhielten die Gemeinderäte nur einen Tag vor der Gemeinderatssitzung. Eine intensive Auseinand

 

Digitale Information über Gemeindebelange

Unterlagen von öffentlichem Interesse sollen digital zur Verfügung stehen, vor allem solche, zu denen man als Bürger*in eine Stellungnahme abgeben kann. Diesen Antrag haben wir in der Gemeinderatssitzung am 6.12. 2022 gestellt.

Mangels der Stimmen der SPÖ schaffte es dieser Antrag nicht einmal in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung.

Warum ist uns das Thema wichtig?

Laut Statistik Austria (Stand 2020) sind rund 88% der Berufstätigen in Kreuzstetten nicht selbstständig erwerbstätig. Größtenteils sind sie auch Auspendler*innen. Sie können also nicht frei über ihre Zeit verfügen.

Für 88% der Bürger*innen stellen die Amtsstunden unserer Gemeinde also eine große Hürde dar, der oft zitierten “Holschuld” überhaupt nachzukommen! Digitale Informationen nutzen zu können, würde mehr Menschen die Möglichkeit bieten, sich über Vorgänge in der Gemeinde zu informieren und auch gegebenenfalls Stellung zu nehmen.

Aber auch für nicht selbstständig erwerbstätige Gemeindeverantwortliche ist es nicht immer leicht, sich schlau zu machen über all die Unterlagen, die anstehenden Entscheidungen zugrunde liegen (sollten) oder wesentliche Gemeindebelange betreffen. Auch für die Gemeinderäte ist es als Basis ihrer verantwortungsvollen Aufgabe wichtig, digitale Möglichkeiten der Informationsbereitstellung und Kommunikation nutzen zu können – ohne auf Amtsstunden angewiesen zu sein!

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