Information über Gemeindebelange
Neue Zeiten am Gemeindeamt!
Amtsstunden
zum Einbringen von schriftlichen Eingaben oder schriftliche Einbringungen von Rechtsmittel (digital od. postalisch):
täglich von 7.30 – 12.00 Uhr (außer Freitag) und zusätzlich am Montag bis 18.00 Uhr
Parteienverkehrszeiten
für persönliches Vorsprechen, persönliche Eingaben oder telefonische Anfragen:
Montag 7.30 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 7.30 – 10.00 Uhr
Ältere Beiträge zu Gemeindebelange
Initiative für besseren Schulbusfahrplan
Schon sehr viele Jahre leiden die Kinder unserer und der umliegenden Gemeinden, die in Wolkersdorf die Mittelschule oder das Gymnasium besuchen, unter den kinderfeindlichen Abfahrtszeiten des Schulbusses.
Betroffene Familien aus unserer Region haben eine Petition gestartet:
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/vertraegliche-schulbuszeiten-nach-wolkersdorf
Stellplatzverordnung für Kreuzstetten
Die NÖ-Bauordnung gibt vor, dass bei Neuerrichtung, Vergrößerung oder Nutzungsänderung eines Bauwerkes pro Wohneinheit 1 Stellplatz geschaffen werden muss. Nur bei genau definierten Formen der Nutzung eines Gebäudes wird von dieser Zahl abgewichen (Arztpraxen, Betreutes Wohnen, Gasthäuser, Geschäfte, …).
Die Baubehörde allein kann nicht die NÖ Bauordnung abändern. Ein Abweichen von der Bauordnung bzgl. Stellplatzanzahl pro Wohneinheit kann nur mit einem Beschluss des Gemeinderates erfolgen – und zwar mittels Bebauungsplans oder einer Stellplatzverordnung.
In der Gemeinderatssitzung am 11.07.2023 wurde vom Gemeinderat nun eine Stellplatzverordnung mit folgenden Festlegungen beschlossen (gültig für das gesamte Gemeindegebiet):
– Pro Wohneinheit sind bei Neuerrichtung eines Wohngebäudes 2 Stellplätze auf Eigengrund zu errichten.
– Maximal 2 Zufahrten auf einen Bauplatz sind erlaubt, deren Breiten in Summe 8 m nicht überschreiten dürfen
Den zur Abstimmung vorgelegten Verordnungstext erhielten die Gemeinderäte nur einen Tag vor der Gemeinderatssitzung. Eine intensive Auseinand
Digitale Information über Gemeindebelange
Unterlagen von öffentlichem Interesse sollen digital zur Verfügung stehen, vor allem solche, zu denen man als Bürger*in eine Stellungnahme abgeben kann. Diesen Antrag haben wir in der Gemeinderatssitzung am 6.12. 2022 gestellt.
Mangels der Stimmen der SPÖ schaffte es dieser Antrag nicht einmal in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung.
Warum ist uns das Thema wichtig?
Laut Statistik Austria (Stand 2020) sind rund 88% der Berufstätigen in Kreuzstetten nicht selbstständig erwerbstätig. Größtenteils sind sie auch Auspendler*innen. Sie können also nicht frei über ihre Zeit verfügen.
Für 88% der Bürger*innen stellen die Amtsstunden unserer Gemeinde also eine große Hürde dar, der oft zitierten “Holschuld” überhaupt nachzukommen! Digitale Informationen nutzen zu können, würde mehr Menschen die Möglichkeit bieten, sich über Vorgänge in der Gemeinde zu informieren und auch gegebenenfalls Stellung zu nehmen.
Aber auch für nicht selbstständig erwerbstätige Gemeindeverantwortliche ist es nicht immer leicht, sich schlau zu machen über all die Unterlagen, die anstehenden Entscheidungen zugrunde liegen (sollten) oder wesentliche Gemeindebelange betreffen. Auch für die Gemeinderäte ist es als Basis ihrer verantwortungsvollen Aufgabe wichtig, digitale Möglichkeiten der Informationsbereitstellung und Kommunikation nutzen zu können – ohne auf Amtsstunden angewiesen zu sein!