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14.12.2022 Gemeinde-News

Pro­to­koll der Ge­mein­de­rat­s­sit­zung am 2022-12-07

Es war eine sehr lange Sitzung, die letzte in diesem Jahr, in der einiges Wichtiges beschlossen wurde; unter anderem auch der erste Bebauungsplan der Großgemeinde Leobendorf.

1. Begrüßung, Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Bürgermeisterin Magda Batoha eröffnet die letzte Sitzung des Gemeinderates 2022 und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Es gibt keine Einwendungen gegen die Tagesordnung. Entschuldigt abwesend sind GR Rudolf Stroissnig, GfGR Roland Boigner und GR Adolf Schmid. Der Gemeinderat ist beschlussfähig.

2. Beschluss über die Einwendungen zum Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung

Es sind keine Einwendungen gegen das Protokoll der Sitzung vom 28.Septemder 2022 eingelangt, Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

3. Berichte und Anträge der Vorsitzenden
Der Punkt 32 betreffend die 29. Änderung der Raumordnung wird aus der Tagesordnung gestrichen da diese schon beschlossen ist.
Regiobahn: der Bescheid der NÖ LR wurde an uns übergeben, Umbauten finden bereits in Hetzmannsdorf statt, das nächste Baulos ist Karnabrunn/Wetzleinsdorf, ein Großteil der Förderzusagen ist bereits überwiesen.
Die Feiern zum Anlass der 50 Jahre Großgemeinde Leobendorf waren mit einem Kostenbeschluss v. 20.000 EUR veranschlagt, das Team unter Leitung v GfGR Andrea Hohenecker dankt allen und berichtet Kosten von ca. 13.000 EUR.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 22.März 2023 statt, der Vorstand am 15.3.23.
GR Josef Buchner berichtet vom Prüfungsausschuss vom 22.11.2022: als Stellvertreter wurde einstimmig GR Josef Thyri gewählt. Die Gebarung der Nahwärme, mündete in einigen Empfehlungen und ein Dank an Gemeindeverwaltung; Empfehlungen: Beschaffung von Pellets ist schwierig wegen der Lieferung. Wahrscheinlich wird die Besorgung erheblich teurer fürs nächste Jahr; Darlehensvertrag läuft 2025 aus, Umschuldung geht sich nicht mehr aus; Die Abzählprotokolle sollen unterschrieben werden; Nahwärmebezieher im Grunerhof werden von Ista abgelesen, Vertrag konnte nicht gefunden werden; Wärmelieferungsverträge – Abrechnung soll zukünftig nach diesen Verträgen gemacht werden.

Bürgermeisterin Magda Batoha sagt zu den Pellets – es sei für alle eine überraschende Situation, sie ist geneigt auch längere Verträge abzuschließen; Kassenverwalterin nimmt Protokoll auch zur Kenntnis.

4. Nachtragsvoranschlag

GR Josef Thyri präsentiert den Nachtragsvoranschlag. Die Veränderungen gegenüber dem Voranschlag 2022 vom Jahresanfang ergeben sich unter anderem durch

– Vorzeitige Tilgung der Darlehen

– Erhöhung diverser Kosten

– Erhöhung Kosten Schulumlage

– Ankauf Smartboards Volksschule

– Sanierung Aufbahrungshalle

– KSt/Ertragsanteile angehoben

– Liegehalle reduzierte Kosten

Das Nettoergebnis liegt bei + 1.084 Mio EUR, die Operative Gebarung auf +3,372.800, – EUR, die Investive Gebarung resultiert auf -2,423.200, -EUR und das Resultat aus der Finanzierungstätigkeit ist – 949.000, – EUR.

In der Bilanz ergibt sich ein Buchwert von 11,859.000, -, die Leasingrestzahlung beträgt 1,3 Mio EUR.

Die Kommunalsteuer Einnahmen waren 4,1 Mio, die Ertragsanteil 4,7 Mio

Der Nachtragsvoranschlag 2022 wird einstimmig angenommen.

5. Voranschlag 2023

GR Josef Thyri stellt im Anschluss auch den Voranschlag 2022 vor.

Der Voranschlag 2023 ist nach den Regelungen der VRV 2015 mittels eines auf einheitlichen Grundsätzen beruhenden integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalts („Drei-Komponenten-Rechnungssystem“) zu erstellen.

Im Ergebnisvoranschlag wurden Erträge und Aufwendungen dargestellt. Ein Ertrag ist der Wertzuwachs, unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung. Ein Aufwand ist der Werteinsatz, unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung.

Die Berücksichtigung von Aufwendungen und Erträgen hat grundsätzlich für jenes Finanzjahr, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind, zu erfolgen. Die wirtschaftliche Zuordnung erfolgt nach dem tatsächlichen Wertverbrauch bzw. Wertzuwachs.

Im Finanzierungsvoranschlag wurden Einzahlungen und Auszahlungen erfasst. Hier wird auf den Zahlungsmittelfluss und damit auf das Kassenwirksamkeitsprinzip abgestellt. Eine Einzahlung ist der Zufluss an liquiden Mitteln in einem Finanzjahr. Eine Auszahlung ist der Abfluss an liquiden Mitteln in einem Finanzjahr.

Im Finanzierungshaushalt wird zwischen dem Geldfluss aus der operativen Gebarung, dem Geldfluss aus der investiven Gebarung und dem Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Der Ergebnisvoranschlag 2023 der Marktgemeinde Leobendorf zeigt ein positives Nettoergebnis von € 426.800,00. Das bedeutet, dass die Aufwendungen durch die Erträge abgedeckt werden können.

Die Sozialhilfeumlage wurde mit € 1.112.000,00 und der Gemeindebeitrag zur Spitalsfinanzierung (NÖKAS) mit € 1.712.000,00 im Budget 2023 vorgesehen.

Der Finanzierungsvoranschlag 2023 der Marktgemeinde Leobendorf ist ausgeglichen. Insgesamt ergeben sich Einnahmen im Finanzierungshaushalt von € 17.233.100,00 und Ausgaben von ebenfalls € 17.233.100,00.

Für 2023 werden Darlehen für Großprojekte in Höhe von € 2.470.000,00 vorgesehen.

Grundstücksankauf FF ORB € 340.000,00

Erweiterung Volksschule € 500.000,00

Wassernetzausbau € 150.000,00

Kanalbau € 980.000,00

Sanierung Liegehalle € 200.000,00

Straßenbau € 300.000,00

Gesamt € 2.470.000,00

Folgende größere Investitionsprojekte werden im Jahr 2023 geplant:

Straßenbau € 600.000,00

Kanalbau € 540.000,00

Leitungskataster Kanal € 440.000,00

Grundstücksankauf FF ORB € 340.000,00

Erweiterung Volksschule € 500.000,00

Sportstättensanierung ORB € 200.000,00

Wassernetzausbau € 150.000,00

Liegehalle Aichberghof € 200.000,00

Gesamt € 2.970.000,00

Der Schuldenstand per 31.12.2023 wird voraussichtlich € 12.705.900,00 betragen. Dieser Wert ergibt sich dadurch, dass im Voranschlag nur periodenrein budgetiert werden darf. Zu erwartende Überschüsse aus 2022 müssen daher noch unberücksichtigt bleiben. Im ersten NT-VA 2023 werden diese dann so wie in den Vorjahren zur Bedeckung eingesetzt und führen zu einer entsprechenden Reduktion des veranschlagten Schuldenstandes.

Beim Haushaltspotential handelt es sich um eine, aufgrund der VRV 2015 erforderliche, in die Gemeindeordnung neu aufgenommene Kenngröße. Diese stellt ein Äquivalent zum bisherigen Sollüberschuss bzw. Sollabgang im ordentlichen Haushalt dar. Das verfügbare Haushaltspotenzial der Marktgemeinde Leobendorf ist positiv und liegt bei rund € 163.000,00.

GR Buchner stellt eine Frage über Investitionen in Unterrohrbach. Sie werden fällig und sollten berücksichtigt werden. (Wasserschutz)

GRin Daniela Kremsberger fragt warum der Betrag für OR FF Grundstück höher als bisher besprochen ist. Bürgermeisterin Batoha meint, sie hat alles zusammen bedacht. GRinDaniela kommt auf ca. 80.000, – mehr Kosten, GR Paul bestätigt, dass die Zahl anders als im Ausschuss genannt ist, es sei aber sinnvoll, wenn höher budgetiert würde, z.B. sei der Mistplatz mitbedacht, der Betrag ist nicht nur für Grundstückankauf alleine.

Der Voranschlag wird trotzdem einstimmig genehmigt.

6. Darlehensaufnahmen 2023

Darlehensaufnahme verteuert sich, weil der Euribor steigt, Schuldenstand wird sich geringfügig verschlechtern. GR Josef Thyri präsentiert die geplanten Darlehensaufnahmen siehe auch Punkt 4.

Fazit: Inflation ist auch in der Gemeinde angekommen, 4. Gemeindepaket bringt der Gemeinde 515.000, –

Einstimmig angenommen.

7. Änderung Gemeinderatsbeschluss 28.09.2022, Top 5 – Zusatzvereinbarung EVN-Lichtservice (Fahrbahnteiler Unterrohrbach)

Es gab eine Zusatzvereinbarung mit der EVN-Lichtservice für den Fahrbahnteiler Unterrohrbach. Bei den Arbeiten am Lichtpunkt wurden auch gleich A1 Leitungen verlegt und zusätzliche Lichtpunkte vorbereitet, das verursacht Mehrkosten von 4.371,88, insg. Also Kosten von 21.164,31 inkl. MwSt.

Einstimmig angenommen.

8. Zusatzvereinbarung EVN-Lichtservice (Zebrastreifen Dorfplatz)

Der neue Schutzweg zur Ordination Dr. Jell braucht auch spezielle Beleuchtung, diese kostet 5.905,02 inkl. MWSt.. Dies wird einstimmig angenommen.

9. Sondernutzungsvertrag Land NÖ – Anbringung Sondermarkierung

Das Land NÖ hat für den Radweg in Unterrohrbach entlang der Landesstraße 25 bestimmt, dass die Markierung auf der Straße mehr Aufmerksamkeit bringen soll, da die Straße Landesstraße ist, braucht es dafür einen Sondernutzungsvertrag . Dies wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

10. Sondernutzungsvertrag – Apotheke Heger

Vor diesem Punkt verlässt GRin Daniela Kremsberger wegen Befangenheit den Sitzungssaal. Hinter Billa ist eine Apotheke geplant, Teil des Grundes, die “Gstetten” ist Leobendorfer Gebiet, dort soll eine Stiege errichtet werden. Der Vertragsvorschlag – ist alles geregelt für die Dauer der Nutzung, wurde mit GR Rudolf Stroissnig (Grüne) und GR Josef Buchner (SPÖ) abgestimmt. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Nach diesem Punkt kommt GRin Daniela Kremsberger wieder in den Sitzungssaal.

11. Vorzeitige Auflösung Pachtvertrag „Jauserl“

Der Pächter ersucht um vorzeitige Auflösung des Pachtvertrages, dieser ist schon neu ausgeschrieben aber bisher hat sich keine Interessent:in gemeldet.

Die Auflösung des Pachtvertrages wird einstimmig angenommen.

GR Jürgen Punzet fragt nach der Höhe der Pacht und erhält die Antwort: 492,95 zuzüglich Betriebskosten.

12. Erweiterung Auffangbecken – Pachtvertrag mit Herrn Wilczek – Kohlstatt, KG Leobendorf

Das derzeitige Auffangbecken oberhalb von Unterrohrbach ist zu klein, daher soll das obere Auffangbecken vergrößert werden, damit die unteren nicht überflutet werden. Der Pachtvertrag mit Hrn. Wilczek läuft auf 25 Jahre, die Pacht ist unverändert ca. 425,-/Jahr. Dies wurde einstimmig angenommen.

13. Verkauf eines Teilstücks des Postwegs in der Au – KG Leobendorf

Herr Wilczek kauft alten Postweg in der Au bei Spillern bis auf ein kleines Teilstück, wo die Durchfahrt gebraucht wird. Das sind insgesamt 2.247m2, der Vermesser muss das Teilstück noch wegrechnen, um 2,-/m².

GR Jürgen Punzet fragt, warum Hr. Wilczek immer die Regeln macht – es sei ein gegenseitiges Geben und Nehmen, meint die Bürgermeisterin Magda Batoha. Der Wald müsse dann nicht mehr erhalten werden (gfGR Johann Reinsperger) eine gütliche Einigung wird angestrebt (Bürgermeisterin Magda Batoha), GRin Alexandra Adler hinterfragt den Preis (2,- /m² . Die Antwort: Wald kostet derzeit nur 1,-.

Die 2.247 m² (minus des o.a. Teilstücks) werden einstimmig aus dem öffentlichen Gut entlassen und verkauft.

14. Übernahme Post Partner durch die Gemeinde – Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit der Post muss abgeschlossen werden. Bürgermeisterin Magda Batoha meint: Hoffentlich bekommen wir auch PLZ 2111 – nur Tresdorf alleine geht nicht, nur ganze PLZ bis Obergänserndorf. Die Endverhandlungen sind noch nicht geführt, aber zu 80% ist auch Tresdorf (2111) dabei.

Einstimmig angenommen.

15. Änderung Hundeabgabenordnung

Die Bürgermeisterin Magda Batoha berichtet, dass Seitens Landesregierung bemängelt wurde, dass die Hundeabgabe schon länger nicht erhöht wurde. Ausschuss Finanz schlägt vor:

Nutzhunde bleiben 6,54 €

Hunde mit Gefährungspotenzial 90,- statt 80,-

alle übrigen Hunde 40,- statt 35,- (Wien 72,-).

Dies wird einstimmig angenommen.

16. Wohnungsvergaben

Die Wohnungsvergaben wurden im Sozialausschuss behandelt, dieser schlägt dem Gemeinderat folgende Vergaben vor: In Oberrohrbach soll die Wohnung Am Berg10/5, ca. 58 m² mit einer Miete von 523,35 Euro an Frau K. vergeben werden. Eine zweite Wohnung in Oberrohrbach, Hofstraße 22/22, 55m², mit einer Miete von 422 Euro soll an Familie B. vergeben werden. Einstimmig angenommen.

17. Anpassung Spiel- und Förderbeitrag Kindergärten

Bürgermeisterin Magdalena Batoha sagt, im zuständigen Ausschuss wurde dieser Beitrag, der früher „Bastelbeitrag“ hieß, besprochen, weil die Teuerung auch im Kindergarten angekommen ist und die Pädagog*innen bei Anschaffungen nicht mehr auskommen.  Er soll von 17 Euro monatlich auf 19 Euro monatlich angehoben werden. Einstimmig angenommen.

18. Ausschreibung Straßenbau 2023 bis 2026

Bürgermeisterin Magdalena Batoha berichtet, dass vom Büro Projekt Wasser eine Ausschreibung durchgeführt wurde. Mit 1.094.000 Euro war die Firma Leithäusl Bestbieter, zweite die Firma L&G mit 1.097.000 Euro. Dennoch können größere Projekte, etwa einzelne ganze Straßenzüge, extra ausgeschrieben werden. GR Jürgen Punzet sagt, er habe im Kommunal gelesen, dass es bei dieser Art von Ausschreibungen zu Kartellbetrug mit Preisabsprachen gekommen war. Als Gemeinde kann man prüfen lassen, ob man Opfer solchen Betrugs geworden sei. Bürgermeisterin Magdalena Batoha meint dazu, wir liegen preislich nun unter dem alten Vertrag. Sie habe von Nachbargemeinden gehört, wo etwa eine oberösterreichische Firma die Ausschreibung gewonnen hätte und dann den Auftrag subvergeben hätte, und dann gab es nur Probleme. GfGR Rudi Göttinger sagt, es müsse ein Mischwerk vorhanden sein für diese Aufträge, die Firma Leithäusl hätte das, und er ist froh, dass immer alles gut läuft. Einstimmig angenommen.

19. Auftragsvergabe Regenwasserkanal In Kirchbigeln – KG Leobendorf

Bürgermeisterin Magdalena Batoha berichtet, hier hat nun nicht die Firma Leithäusl, sondern die STRABAG die Ausschreibung gewonnen. Alle drei folgenden Kanalprojekte waren gemeinsam ausgeschrieben worden. Es geht in Kirchbigeln um eine Summe von 92.666,39 Euro. Da bei Starkregen die vorhandenen Auffangbereiche nicht ausreichen könnten, und kein Regen auf die Landesstraße laufen darf, muss eine Verbindung auf die andere Seite geschaffen werden. Einstimmig angenommen.

20. Auftragsvergabe Regenwasserkanal Ernest-Nussbaum-Straße – KG Leobendorf

GR Johann Piesinger sagt, an dieser Straße steht immer das Wasser. Hier muss die Summe von 30.501,58 Euro beschlossen werden. Einstimmig angenommen.

21. Auftragsvergabe Infrastrukturprojekt Flagastraße

Der größte Brocken der Kanalaufträge wird hier vergeben, es geht um die Summe von 553,311,72 Euro. Einstimmig angenommen.

22. KG Tresdorf, GStNr. .156, Zumessung

Bürgermeisterin Magdalena Batoha berichtet, dass Familie M. einen Schuppen auf dem 16 m² Bereich öffentl. Grund errichtet hat, ein Teil deren Gartens aber in Realität öffentl. Grund sei, daher solle man die Zumessung von 5 m² um den m²-Preis von 200 Euro beschließen. Einstimmig angenommen.

23. KG Tresdorf, GStNr. 960 und 2174/8, Korrektur Grenzziehung

Hier geht es um eine falsche Grenzziehung und eine Zumessung von insgesamt 1,45 m², die man im Grundbuch ändern solle. GR Daniela Kremsberger fragt, wie denn grundsätzlich der Preis pro m² für solche Zumessungs-Käufe berechnet werde. Das wird beantwortet – es wird der halbe übliche Baulandpreis oder der Grünlandpreis in dieser Ortschaft gerechnet. Einstimmig angenommen.

24. Löschungserklärung der Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges – Karl Gössl, EZ 1533, KG Leobendorf

Dieses Grundstück ist schon vor langem an die Gemeinde übergegangen, jetzt muss nur die Löschung beschlossen werden. Einstimmig angenommen.

25. KG Tresdorf, Neubenennung „Lagerhausplatz“

Bürgermeisterin Magdalena Batoha zeigt diesen Platz an die Wand gebeamt. Als Gemeinde können wir wegen der Kommunalsteuer froh sein, dass das Lagerhaus nach Tresdorf übersiedelt sei. Einstimmig angenommen.

26. KG Oberrohrbach, GStNr. 561, Entlassung eines Teilstückes aus öffentlichem Gut und Zumessung zu GStNr. 228

Dieses Grundstück wird auch gebeamt gezeigt, es geht um ca. 125 m², die schon lange nicht mehr als Weg benutzt werden und schon lange eine Garage und Nebengebäude darauf stünden. Dem jetzigen Eigentümer wurde eine Kaufmöglichkeit um 200 Euro pro m² angeboten. Dieser hat aber noch Unterlagen vorlegt, die er gefunden hat, um die genauen Eigentumsverhältnisse zu klären. Es soll aber nun beschlossen werden, dass er das Kaufrecht hat, falls gebraucht. Einstimmig angenommen.

27. Resolution „15 Minuten-Takt Bahnhof“

Bürgermeisterin Magdalena Batoha sagt, sie hat schon in einer Sitzung im Sommer bei der ÖBB den – wiederkehrenden – Wunsch nach einem 15 Minuten Takt der Schnellbahn vorgebracht. Das könne laut ÖBB frühestens 2027 im Fahrplan berücksichtigt werden. GfGR Alexandra Adler bestätigt dies aus ihren Besprechungen mit der ÖBB. Trotzdem kann laut Batoha eine Resolution nicht schaden, dann bekommen wir den 15 Minuten-Takt vielleicht 2027 und nicht erst 2030. Einstimmig angenommen.

28. Gesamtkosten Sportstättensanierung ORB – Kostenbeschluss

Hier sollen die Gesamtkosten von 304.000 Euro beschlossen werden. Es kämen aber 8.000 Euro für Zuleitungen in Abzug, dies wurde bereits beschlossen, auch die Flutlichtanlage schon genehmigt. Da heuer noch nicht alle Rechnungen gestellt wurden, die KIP-Förderung aber beantragt wurde soll der Betrag für das kommende Jahr beschlossen werden. GfGR Alexandra Adler fragt, ob es dafür eine Projektplanung, wie bei allen über 100.000 Euro teuren Projekten zur Vermeidung von Kostenüberschreitungen in der Zukunft, gäbe. Dies wird verneint, da die Ausschreibungen ja bereits geschehen seien und nun gebaut werden soll. GfGR Alexandra Adler stellt den Zusatzantrag, dass diese Sanierung im Nachhinein als Projekt verfasst werden soll, um einen besseren Überblick als nur die Kostenauflistung zu erhalten. GR Johann Paul meint, wie solle das gehen, es soll ja nun schon gebaut werden. Bürgermeisterin Magdalena Batoha meint, es wurde überall drei Angebote eingeholt, diese Preise bekommen wir nicht mehr. GR Josef Buchner meint, es könne im Nachhinein in den Prüfungsausschuss kommen. Nach einer Diskussion darüber wird der Zusatzantrag abgestimmt, mit drei Stimmen von den Grünen nicht angenommen. Der Kostenbeschluss wird abgestimmt, mit drei Gegenstimmen der Grünen angenommen.

29. Ansuchen um Subvention – S. M.

Bürgermeisterin Magdalena Batoha erklärt, unsere Subventionen bekämen nur eingetragene Vereine. Daher falle das nicht darunter, es soll beschlossen werden, dass es hier keine Subvention der Gemeinde gibt. GR Martin Brunner wird über diesen Fall noch von GR Josef Buchner aufgeklärt. Mit einer Gegenstimme von GR Martin Brunner angenommen.

30. Subvention Pfarrkinderlager 2023

Hier soll für das Jahr eine Subvention für 2023 in der Höhe von 1000 Euro beschlossen werden. Einstimmig angenommen.

31. Subvention Musikverein Leobendorf 2022

Hier soll eine Subvention in der Höhe von 3.600 Euro beschlossen werden. Einstimmig angenommen.

32. Beschluss Bebauungsplan – Großgemeinde Leobendorf
a.)Aufhebung aller bisher verordneten und gültigen Teilbebauungspläne und Verbauungsvorschriften

Bürgermeisterin Magdalena Batoha sagt, dass GR Rudolf Stroissnig nun in der letzten Sitzung alles soweit zum Abschluss bringen konnte, dieser Beschluss sei nötig, um den Bebauungsplan nun endgültig beschließen zu können. Leider kann GR Rudolf Stroissnig heute nicht anwesend sein, sie dankt ihm sehr für seinen großartigen Einsatz. Die Aufhebung aller bisher verordneten und gültigen Teilbebauungspläne und Verbauungsvorschriften wird einstimmig angenommen.

b.)Beschluss Neuerlass Bebauungsplan

Die Bürgermeisterin erklärt, dies wird nun etwas länger dauern, sie könne es uns nicht ersparen, mehrere Seiten vorzulesen, die heute erst in der Endausführung geschickt worden seien. Es geht um die eingegangenen Stellungnahmen der Gemeindebürger*innen und deren Bewertung vom Büro Paula und dem Land NÖ.

Amt der NÖ Landesregierung – Abteilung Bau und Raumordnungsrecht (eingelangt 01. September 2022)
Stellungnahme Rudolf Aumüller (eingelangt am 01. September 2022)
Stellungnahme Christine Maresch, Mag. Martina Martinelli, verfasst von der ONZ&Partner Rechtsanwälte GmbH (eingelangt am 08. September 2022)
Stellungnahme Michaela und Matthias Steinfeder (eingelangt am 12. September 2022)
Stellungnahme Carmen Stöckl und Klaus Loibl (eingelangt am 13. September 2022)
Stellungnahme Karin Hendler (eingelangt am 15. September 2022)

Ad 1.) Auf Basis der durchgeführten Abstimmungsgespräche mit der Behörde und der Gemeinde wurden Adaptierungen, die hauptsächlich der Synchronisierung mit der Niederösterreichischen Baup  im Verordnungstext besprochen und für die Beschlussfassung aufbereitet.

Ad 2.) In der Stellungnahme wird angeführt, dass der Eingriff in die Charakteristik der ursprünglich als Zweitwohnsitzsiedlung genutzten Siedlung Kohlstatt durch „verbreiterte Straßen“ sowie das „Öffnen bestehender Sackgassen zu Durchfahrtsstraßen“ übertrieben und unzweck-mäßig sei. Darüber hinaus wird die, durch die in der 29. Änderung des Flächenwidmungsplanes festgelegte private Verkehrsfläche (Vp) entstehende Versiegelung, kritisiert.

Beschlussempfehlung: Aus raumordnungsfachlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit den ggst. Entwurf des Bebauungsplanes aufgrund dieser Stellungnahme abzuändern, da diese sich auf Inhalte des Flächenwidmungsplanes bezieht, die in einem vorangegangen Verfahren definiert wurden.

Ad 3.) In der eingebrachten Stellungnahem wird unter Punkt 1 auf die aus Sicht der Verfasser gesetzeswidrige Durchführung des Auflageverfahrens des Bebauungsplanes hingewiesen. Hierfür wird § 33 Abs. 2 des NÖ ROG 2014 angeführt der besagt, dass Eigentümer die vom Erlass des Bebauungsplanes betroffen sind über die Auflage zu verständigen sind, eine fehlende Verständigung jedoch keinen Einfluss auf das gesetzmäßige Zustandekommen des Bebauungsplanes hat. Die Eigentümer der Grundstücke Nr. 1396/206 und 1523/5, KG Leobendorf, geben an, nicht über die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes verständigt worden zu sein, sondern von dieser nur zufällig erfahren zu haben.

Unter Punkt 2 der Stellungnahmen werden zum einen die Leitziele des NÖ ROG 2014 und zum anderen Inhalte der Grundlagenforschung des Entwurfs des Bebauungsplanes angeführt, die nicht berücksichtigt wurden. Ebenso wird der Vorwurf geäußert, „fachliche Grundlagen” durch gemeindepolitische Festlegungen „verdrängt“ zu haben.

Darüber hinaus wird unter Punkt 3 eingebracht, dass die Festlegung der wahlweise offenen oder gekuppelten Bebauungsweise auf den zum Grundstück Nr. 1396/207, KG Leobendorf benachbarten Liegenschaften nicht nachvollziehbar und ausreichend begründet sei.

Die unter Punkt 4 eingebrachte Beanstandung führt die im ggst. Bereich festgelegten Dichte von 40 % an. Diese sei, gegenüber der in der Grundlagenforschung festgestellten Dichte, zu hoch und ermögliche standortuntypische Bauformen.

Unter Punkt 5 der Stellungnahme wird angeführt, dass die Festlegungen über die „Mindestgröße der durch Grundabteilungen neu zu schaffende Bauplätze“ keine gesetzliche Deckung aufweist, da unter § 30 Abs. 2 Z 5 NÖ ROG 2014 lediglich das „Mindestmaß von Bauplätzen“ geregelt ist. Letzteres bezieht sich laut Stellungnehmenden auf alle und nicht lediglich auf neu geschaffene Bauplätze. Ebenso wird ausgeführt, dass es „widersinnig“ sei Grundstücksteilungen zu untersagen die Grundstücksgrößen von 500 m² geringfügig unterschreiten würden.

Beschlussempfehlung: Aus raumordnungsfachlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit den ggst. Entwurf des Bebauungsplanes aufgrund dieser Stellungnahme zu ändern. Es wird daher empfohlen der eingelangten Stellungnahme nicht zu entsprechen.

Ad 4.) Die eingebrachte Stellungnahme fordert, ohne Nennung fachlich begründbarer Argumente und rechtlicher Grundlagen, die im § 6 Mindestmaße von Bauplätzen angeführten Mindestgrößen für neu zu schaffender Bauplätze im Bauland zu reduzieren, um den Flächenverbrauch zu verringern und Grundstücke leistbarer zu machen.

Da die festgelegten Grundstücksgrößen auf Basis der durchgeführten Grundlagenforschung widmungsbezogen ermittelt und in Rücksprache mit der Gemeinde definiert wurden, wurden bereits Themen wie Flächenverbrauch und Ähnliches berücksichtigt. Da es nutzungsbedingt unterschiedliche Mindestgrößen in unterschiedlichen Widmungsarten benötigt, ist ein Änderungsbedarf aus raumordnungsfachlicher Sicht nicht erforderlich.

Beschlussempfehlung: Aus raumordnungsfachlicher Sicht besteht somit keine Notwendigkeit den ggst. Entwurf des Bebauungsplanes aufgrund dieser Stellungnahme zu ändern. Es wird daher empfohlen der eingelangten Stellungnahme nicht zu entsprechen.

Ad 5.) In der eingelangten Stellungnahme wird seitens der Eigentümer des Grundstückes Nr. 265, KG Oberrohrbach angeführt, dass die im Entwurf festgelegte Bebauungsweise offen (o) nicht mit jener des Realbestandes bzw. mit der baubehördlichen Bewilligung des ggst. Gebäudes übereinstimmt. Auf Basis der Ausführungen unter § 31 des NÖ ROG 2014 sei für die offene Bebauungsweise die Einhaltung des seitlichen Bauwichs erforderlich. Aufgrund dessen soll die Beschlussfassung des Bebauungsplanes die festgelegte Bebauungsweise offen oder gekuppelt aufweisen.

Wie in der Stellungnahme erläutert, weist eines der beiden Bestandsgebäude im ggst. Baublock laut baubehördlicher Bewilligung des Hauptgebäudes die Bebauungsweise gekuppelt auf. Aufgrund dessen wird die Festlegung der Bebauungsweise auf den ggst. Grundstücken Nr. 264/1, 264/2, 264/3, 265 und 266, KG Oberrohrbach, von, wie im Entwurf vorgeschlagen, offen auf wahlweise offen oder gekuppelt abgeändert

Beschlussempfehlung: Aus raumordnungsfachlicher Sicht wird empfohlen, der eingelangten Stellungnahme zu entsprechen und die Bebauungsweise im ggst. Bereich von offen auf wahlweise offen oder gekuppelt abzuändern.

Ad 6.) In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass die Grundstücke 1396/20 und .279, KG Leobendorf im Jahr 2021 im Zuge eines Bauvorhabens am ggst. Standort zum Grundstück Nr. 1396/20, KG Leobendorf vereinigt wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ist-Stand, sowie die im Zuge der Erstellung errechnete Bebauungsdichte nicht den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Erhebung des Bestandes für Bebauungsplanes entspricht.

Ebenso wird angeführt, dass die Nicht-Angabe einer Bebauungsdichte auf dem Grundstück Nr. .289, KG Leobendorf gegenüber den nördlich und östlich gelegenen Grundstücken, nicht nachvollziehbar sei.

Da es keine Festlegungen über die Bebauungsdichte im ggst. Bereich (Grundstück Nr. 1396/20, KG Leobendorf) gibt, ist auch die Änderung des Bestandes und der damit einhergehenden Bebauungsdichte nicht relevant. Das Fehlen der Bebauungsdichte auf dem Grundstück Nr. .289, KG Leobendorf, ist durch den baulichen Zusammenhang und das dadurch entstehende Ortsbild mit der Bebauung an der Stockerauer Straße, sowie den Planungsabsichten der Marktgemeinde zu begründen.

Beschlussempfehlung: Aus raumordnungsfachlicher Sicht besteht somit keine Notwendigkeit den ggst. Entwurf des Bebauungsplanes aufgrund dieser Stellungnahme zu ändern. Es wird daher empfohlen der eingelangten Stellungnahme nicht zu entsprechen.

Weitere inhaltliche Änderungen gegenüber dem Entwurf

Im Zuge von Besprechungen und Abstimmungsgesprächen mit der Gemeinde und der Behörde RU1 wurden die festgelegten Bauklassen im Bauland Betriebsgebiet und Bauland Industriegebiet nochmals überprüft.

In einigen Bereichen sollen nun die Bauklassen, aufgrund absehbarer Erweiterungsmöglichkeiten von bestehenden Gebäude bzw. aufgrund von geplanten Bauvorhaben, wie folgt adaptiert werden:

Die im Entwurf vorgesehene Bauklasse II,III auf den Grundstücken Nr. 2322, 2321, KG Tresdorf (DKM 2020) wird auf dem Grundstück Nr. 2321, KG Tresdorf und ein Teil des Grundstückes Nr. 2322, KG Tresdorf auf eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 25 m adaptiert.
Auf dem anderen Teil des Grundstückes Nr. 2322, KG Tresdorf wird die Bauklasse II,III gemäß Entwurf festgelegt.
Nach Rücksprache und Bestätigung von MMag. Kaufmann von der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Landes NÖ ist die Belichtungsprüfung für Bauwerke im Zuge des Bauverfahrens zu überprüfen.
Die im Entwurf vorgesehene Bauklasse II,III auf den Grundstücken Nr. 2380/3, 2879, 2880, 2881, 2882, 2883, 2878, KG Leobendorf und Grundstück Nr. 2325, KG Tresdorf wird auf eine höchstzulässige Gebäudehöhe von 25 m adaptiert.
Die im Entwurf vorgesehene Bauklasse I,II auf dem Grundstück Nr. 1107/13, KG Leobendorf wird auf die Bauklasse II,III adaptiert

Nach diesen im Verfahren notwendigen Erläuterungen wird der erste Bebauungsplan Leobendorfs einstimmig beschlossen.

Die Sitzung schließt nach dem Nicht-öffentlichen Teil um 22.35 h.

Am Keyboard

Daniela Kremsberger & Alexandra Adler

Alexandra Adler

Fraktionssprecherin, geschäftsf. Gemeinderätin, Ausschussleiterin für Umwelt, Gesundheit und öffentl. Verkehr

[email protected]
Daniela Kremsberger
Daniela Kremsberger

Gemeinderätin

[email protected]
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