15.10.2022
Information
Anti-Teuerungsmaßnahmen
Für alle (ohne Beantragung)
(Aufstockung) Klimabonus | Auszahlung bzw. Gutschein von 250 € pro Person (über 18 Jahren) bzw. 125 € (unter 18), ab September 2022 |
Abfederung der kalten Progression | Anhebung der Einkommenssteuer-Tarifgrenzen |
Anti-Teuerungsbonus | Auszahlung bzw. Gutschein von 250 € pro Person (über 18 Jahren) bzw. 125 € (unter 18), ab September 2022. Hinweis: Ab zu versteuerndem Einkommen von 90.000 € p.a. mit Spitzensteuersatz von 50 % zu versteuern). |
Indexierung von Transferleistungen | Inflationsanpassung von Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld und Umschulungsgeld ab Jänner 2023 |
Senkung Elektrizitäts- und Erdgasabgabe | 100 € pro durchschnittlichen Haushalt per monatlicher Abschlagszahlung oder Jahresabrechnung (noch offen), bis 30. Juni 2023 |
Netzkosten-Zuschuss für GIS-befreite Haushalte | Auszahlung bis zu 200 Euro [75% der Netzkosten] |
Kinderstipendium (Erhöhung 2022) | Automatische Abrechnung mit Betreuungseinrichtung, 85 € bis 237 € pro Monat bzw. 1,50 € pro Kinderbetreuerstunde |
Strompreisdeckel | Für 2.900 kWh pro Jahr max. 30 ct/kWh (je nach Strompreis) |
Für Bezieher von laufenden Förderungen (ohne Beantragung)
Aufstockung Teuerungsausgleich | Mindestsicherung, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe, Mobilitätsstipendien, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss, Umschulungsgeld; Langzeitbeziehende von Kranken- und Rehabilitationsgeld | 300 € Auszahlung mit entsprechender Transferleistung (September 2022) |
Einmalige Familienbeihilfezahlung | Familienbeihilfe | 180 € pro Kind (einmalig) |
Erhöhung des Pendlerpauschale um 50% | Pendlerpauschale |
Erhöhung um 43 € bis 1071 € pro Person und Jahr (gültig bis Juni 2023)
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Teuerungsausgleich für Transferempfänger | Mindestsicherung, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe, Mobilitätsstipendien, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss, Umschulungsgeld; Langzeitbeziehende von Kranken- und Rehabilitationsgeld | 2 mal 150 € (gesamt 300€) Auszahlung ab Frühjahr 2022
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Vervierfachung des Pendlereuros |
Pendlereuros |
Erhöhung des Steuerabsatzbetrags von 2 € auf 8 € pro Kilometer Pendelstrecke (gültig bis Juni 2023) |
Vorziehen der Erhöhung des Familienbonus Plus | Familienbeihilfe |
Erhöhung des Steuerabsatzbetrages von 1.500 € auf 2.000 € pro Jahr und Kind (unter 18) bzw. von 500 € auf 650 € (über 18) |
Erhöhung Pendlerhilfe |
Pendlerhilfe |
Erhöhung von 4 € auf 8 € pro km |
Für Bezieher:innen von Sozialleistungen (mit Antrag)
Blau-gelbes Schulstartgeld | Online (bis 4. Februar 2023) | Beziehende von Familienbeihilfe | 100 € (einmalig) | |
Erhöhung Einkommensgrenzen Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss “alt”, Wohnzuschuss “2009” | Online unter “Wohnbeihilfe Niederösterreich” | Bewohner eines geförderten Wohnbaus | Einkommensgrenzen erhöht auf 2.000 € (Wohnbeihilfe), 4.000 (Wohnzuschuss “alt”), 20% (Wohnzuschuss “2009”) |
Für alle (einkommensbezogen)
Aufstockung Wohnschutzschirm: Vermeidung von Delogierungen | Hilfe online auf der Seite der Wohnhilfe | Vulnerable Gruppen | Kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden | |
Aussetzung von Erneuerbaren-Förderpauschale und Förderbeitrag | Online mit Formular auf GIS-Website | GIS-befreite Haushalte | Verzicht auf Einhebung von 90-100 € pro Haushalt | |
Einmaliger negativsteuerfähiger Absetzbetrag | Arbeitnehmerveranlagung | Einkommenssteuerpflichtige mit geringem Einkommen | bis zu 500 € (einmalig) | |
Teuerungsprämie für Arbeitnehmer bis zu 3.000 € steuer- und SV-frei | Auszahlung durch Dienstgeber | Unselbstständig Beschäftigte | Maximal 663 € pro Person wenn volle 3.000 € als Sonderzahlung gezahlt | |
Blau-gelber Strompreisrabatt | Online (bis September 2023) | Alle | von 169,58 € aufwärts (abhängig von der Größe des Haushalts) | NÖ |
Für Familien und Kinder
Erhöhung Kindermehrbetrag |
über Arbeitnehmerveranlagung |
Alleinverdiener bzw. -erzieher sowie in Partnerschaft lebende Erwerbstätige mit Kindern mit geringen Einkommen |
Erhöhung des Maximalbetrags um zusätzliche 200 € pro Kind |
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Schulstartgeld Schuljahr 2022/23 |
Online als “Blau-gelbes Schulstartgeld 2022” |
Eltern von Schülern und Lehrlingen |
100 € pro Schüler bzw. Lehrling |
Für Heizen und Energie
„Top-up“-Kontingent Strompreisdeckel | Abhängig von der Haushaltsgröße (gültig vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024) | Beantragung ab Oktober 2022 | Haushalte mit mehr als 3 Personen |
Energiekostenausgleich | Gutschein von 150 € | Online auf der Seite des Energiekostenausgleichs | Bezieher/innen von Einkommen bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrenze (dzt. 5.670 € brutto monatlich) |
Förderung der Energieeffizienz | Beantragung | Alle Haushalte | |
Erhöhung Heizkostenzuschuss
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300 € (einmalig) | am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes, bis 31. März 2023 | Beziehende 300 € (einmalig) von Mindestsicherung, Ausgleichszulage, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Einzelpersonen mit Bruttoeinkommen unter 1.000 €, Paare mit Bruttoeinkommen unter 1.578 € |
Für Mobilität
Erhöhung Einkommensgrenzen Pendlerhilfe | Einkommensgrenzen: Einpersonenhaushalt 2.000€, Alleinerzieher mit 1 Kind: 3.600€, Paar 3.600€ + 800 € für jedes Kind | Online | Pendler
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Negativsteuerfähiger Einmalbetrag für Pendler | Steuerabsatzbetrag in Höhe von 100 € | Über die Arbeitnehmerveranlagung | Unselbständig Beschäftigte Pendler, Negativsteuerbezieher – wenn Pendlerpauschale zusteht |
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000139252009/die-grosse-uebersicht-der-antiteuerungsmassnahmen-in-bund-und-laendern