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22.04.2025 Information

Was­ser: Man­gel oder Ü­ber­schuss?

Nicht nur die Sommer werden immer trockener - auch im Winter sinken die Niederschlagsmengen. Ein bewusster Umgang mit unserem Grundwasser wird empfohlen. Kann unter diesen Voraussetzungen tatsächlich ein neuer Teich in der Größe von 11,5 ha in Lassee bewilligt werden?

Worum geht´s?

Schon seit Jahren wird in Lassee in diesem Gebiet Schotter abgebaut. 2022 wurde genehmigt, dass dabei bis ins Grundwasser gegraben werden darf.

Aus einem Trockenabbau ist somit eine Nassbaggerung geworden. Schon damals war nicht geplant, die offene Wasserfläche wieder zu verfüllen.

Jetzt soll der Teich weiter vergrößert werden. Das Gutachten, das für die Freigabe verwendet werden soll, stammt aus 2013. Das Abbaugebiet ist während der Jahre nach und nach ausgeweitet worden, das Gutachten bezieht sich aber natürlich nur auf das ursprünglich beantragte Gebiet.

Die offene Wasserfläche und damit die Verdunstungsfläche, soll um weitere 1,3 ha vergrößert werden. Damit geht es um einen Grundwasserteich in der Größe von 11,5 ha.

Wir haben bei der Behörde nachgefragt, ob die Bewertung aus 2013 trotz des forstschreitenden Klimawandels für das aktuelle Ansuchen verwendet werden kann.

 

Vorbereitungen

Im technischen Bericht, der derzeit zur Einsicht aufliegt, “wird beabsichtigt” das Wohngebäude, das auf dem Grundstück steht, zu entfernen. Bei der Beschreibung des derzeitigen Zustands des Grundstücks wird suggeriert, es fänden keine Tätigkeiten statt.

Der erwähnte Bericht ist mit August 2023 datiert.

Dieses Bild ist eine Aufnahme von Jänner 2024.

Keine Tätigkeiten?

Bereits im März 2024 war nur noch ein kleiner Schutthaufen übrig.

Kurz darauf waren auch diese Reste beseitigt.

Natürlich kann der Eigentümer eines Grundstücks alte Gebäude abreißen – er sollte das dann einfach korrekt in den Unterlagen vermerken.

Lokalaugenschein

Nicht nur, dass in den Unterlagen der Anschein erweckt wird, die Gebäude wären noch vorhanden, auch das Grundstück wäre demnach in keiner Weise verändert worden.

Am 11. April 2025 noch während die Unterlagen aufliegen – und noch vor der Verhandlung – sieht es schon ganz anders aus.

Es überrascht dann doch, dass die Behörde vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Kein Problem für die Behörde?

Schon 2022, als der Antrag aus der Trockenbaggerung eine Nassbaggerung zu machen, eingebracht worden war, gab es im Internet Luftaufnahmen von Wasserflächen auf den betroffenen Grundstücken. Das war sicher auch der Behörde bekannt (schon deshalb, weil wir darauf hingewiesen haben) hat aber offensichtlich nichts an der Genehmigung geändert.

Projektunterlagen, die zur öffentlichen Einsicht aufliegen, können von allen Interessierten angesehen werden. Und sie sind die Grundlage für die Entscheidung der Behörde. Aus diesen beiden Gründen sollten die Unterlagen den Tatsachen entsprechen und mit dem Arbeiten bis zur Genehmigung gewartet werden.

Wie geht´s weiter?

Wir haben gemäß Umweltinformationsgesetz angefragt:

  1. Erstens wollen wir die Bekanntgabe sämtlicher Fakten, die nicht mehr den aktuell zur Einsicht liegenden Unterlagen entsprechen, da diese Unterlagen die Basis für die Genehmigung des Projekts bilden, aber offensichtlich nicht vorliegen.
  2. Und zweitens wollen wir wissen, welche Konsequenzen und Auflagen für den Antragsteller folgen, weil er ohne behördliche Bewilligung bereits mit dem Abbau begonnenen hat.

 

Was aber nicht nur uns interessieren sollte:

Kann das 12 Jahre alte Gutachten, trotz des fortschreitenden Klimawandels, tatsächlich als Grundlage für die Genehmigung der Erweiterung der offenen Grundwasserfläche auf 11,5 ha verwendet werden?

– Das wird die Behörde diese Woche entscheiden.

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