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26.03.2025 Gemeinde-News

Trans­pa­renz

Nachdem eine(!) Frage an die Aufsichtsbehörde den Weg auf die Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung gefunden hat, möchten wir das Bild vervollständigen. Es sind ja noch ein paar Fragen offen....

Aufsichtsbeschwerde und Ersuchen um Rechtsauskunft vom 19.9.2024

Es ging

  • um Fragen zur Vollständigkeit von Stadtratsprotokollen
  • um die Entlassung eines Mitarbeiters mittels Dringlichkeitsantrages (obwohl darüber bereits im Stadtrat informiert wurde) und ohne Vorlage von Unterlagen, die diesen Schritt rechtfertigen
  • die Freistellung dieses Mitarbeiters vom Dienst, vor der Stadtratssitzung aber ohne Info darüber an den Stadtrat
  • ob der Bürgermeister tatsächlich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einbringen muss und wieso dann der Gemeinderat darüber entscheiden soll.

und weiter

  • um die zeitgerechte Zusendung von Protokollen (also vor der nächsten Sitzung)
  • um das Ersuchen, unsere Anträge nicht eigenmächtig abzuändern, sondern so zu übernehmen, wie sie gestellt worden sind
  • um das Ersuchen, die in Anfragen gestellten Fragen zu beantworten (die Antworten nicht so auszuweiten, dass die ursprüngliche Frage nicht beantwortet wird)

Zur Arbeitserleichterung

wiesen wir darauf hin, dass

  • Mandatarinnen informiert werden sollten, wenn die Unterlagen während der Auflage geändert werden und
  • das der Stadtrat, wenn er ein 17seitiges Konzept vorberät, dem Gemeinderat wohl kaum empfehlen kann, das bis zur Gemeinderatssitzung auf 90 Seiten angewachsene Konzept zu befürworten. Der Stadtrat kennt das Konzept schlichtweg nicht, das dem Gemeinderat vorgelegt wird.

Wir wollten wissen, ob

  • es wirklich kein Problem für einen Verkauf oder Tausch ist, wenn ein Grundstück mit einem gültigen Baurechtsvertrag belastet ist?

Schreiben vom 20.10.2024

Tatsächlich hätte uns die Rechtsmeinung der Aufsichtsbehörde zu den gestellten Fragen und Abläufen sehr interessiert. Nachdem wir aber keine Antwort erhalten haben, schickten wir eine Ergänzung zum ersten Brief nach. In der Gemeinderatssitzung waren keine Anträge zum Protokoll zugelassen worden, daher wollten wir wissen

  • ob der Tagesordnungspunkt “Protokoll” als Tagesordnungspunkt gewertet werden muss & ob Einwendungen als Beilage angeführt werden müssen

Dazu die einzige Antwort, die wir bisher erhalten haben – und das ist auch die Antwort, über die im Gemeinderat berichtet wurde. Und für die, die nicht dabei waren: Die Antwort ist nein, keine Beilage.

Schade, weil niemand weiß was abgelehnt worden ist – aber harmlos im Vergleich zu anderen Punkten, die noch offen sind.

Der Bürgermeister darf das!

war die Antwort auf die Frage zur Verlegung von Punkten aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen.

Die Fragen an die Aufsichtsbehörde lautete

  • Kann ein Unterpunkt (32k) losgelöst von all den anderen dazugehörigen Punkten an eine andere Stelle der Tagesordnung gereiht werden?
  • Kann ein Punkt vor Eingang in die Tagesordnung vom Bürgermeister vom nicht öffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen verlegt werden?

Der Dringlichkeitsantrag

Ein Punkt wurde vom Bürgermeister mittels Dringlichkeitsantrag kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt, aber dann vergessen. Für diesen Punkt wurde daher eine eigene Gemeinderatssitzung abgehalten.

Dass das Protokoll der letzten Sitzung nicht mit der Einladung ausgesendet worden war, wurde damit erklärt, dass ja auch der Punkt “Protokoll” nicht auf der Tagesordnung gestanden wäre.

  • Auch dieses Henne-Ei Problem wollten wir klären lassen.

Außerdem

Nur weil es sich ursprünglich um einen Dringlichkeitsantrag gehandelt hat, heißt das doch nicht

  • dass weiterhin keine Unterlagen zur Einsicht aufliegen
  • dass der Stadtrat nicht vorberaten muss

Der Ausschluss der Öffentlichkeit

Bei dem Grundstück, das die Gemeinde in Gugging geerbt und weiterverkauft hatte, war bei der medialen Aufarbeitung die komplette Abwicklung in nicht öffentlichen Sitzungen ein großes Thema. Das stimmt natürlich. Das Schutz personenbezogener Daten spielt oft nur eine untergeordnete Rolle.

Der vergessene Antrag für den eine eigene Sitzung abgehalten wurde, behandelt einen Grundsatzbeschluss für einen Grundstücksverkauf

  • Rechtfertigt ein Grundsatzbeschluss den Ausschluss der Öffentlichkeit?

noch einmal Protokolle

Es ist natürlich interessant, was der Stadtrat zu den einzelnen Punkten, die im Gemeinderat behandelt werden sollen, zu sagen hat. Weil die Protokolle im besten Fall kurz vor der Sitzung (heute 1 Stunde und 15 Minuten), teilweise aber auch danach zugesendet werden, haben die Gemeinderäte nicht viel davon.

  • Wir haben nachgefragt, wie das Wort “zeitgerecht” im Zusammenhang mit Protokollen, die für die Sitzung relevanten Fakten beinhalten, bewertet werden sollte.

Der Rechtsstreit

Bis zur Gemeinderatssitzung lag nur ein Antragstext über die Beauftragung einer Anwaltskanzlei in den Unterlagen, die die Gemeinde vor dem Arbeits- und Sozialgericht vertreten sollte.

In der Sitzung wurde ein gänzlich anderer Antrag verlesen. Jetzt gab es zwei laufende Verfahren: Eines bei der Staatsanwaltschaft, eines beim Arbeitsgericht.

Weder gab es vorab eine Information, dass sich die Unterlagen geändert hatten, noch über die beiden Verfahren, in die die Gemeinde nun involviert war. Auch während der Sitzung gab es keine Möglichkeit zur Akteneinsicht.

Ich ersuchte um Rechtsauskunft

  • zum Thema Vollständigkeit der Unterlagen und Änderung der Anträge zwischen der letzten Möglichkeit zur Akteneinsicht und dem dann zu behandelnden Antrag.

Die Gemeindeaufsicht

hätte also noch einiges zu beantworten…

 

Warum wir erst jetzt über diese Aufsichtsbeschwerden berichten, ist leicht erklärt. Es geht uns tatsächlich darum Antworten zu bekommen und Abläufe zu erleichtern. Der (übliche) Populismus-Vorwurf geht nach hinten los.

Es war der Bürgermeister, der die Aufsichtsbeschwerden und unsere Ersuchen um Rechtsauskunft thematisiert hat, in dem er der einzigen Antwort, die wir erhalten haben, einen Tagesordnungspunkt in der Gemeinderatssitzung widmete.

Wir haben uns bemüht, den “Bericht Aufsichtsbeschwerde Kainz” so vollständig und transparent wie nur möglich zu machen. Sollten weitere Teile eines behördlichen Schriftverkehrs öffentlich werden, sind wir gerne bereit mit Details zum Thema zur Wahrheitsfindung beizutragen.

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