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17.05.2025 Pressemitteilung

Ra­di­ka­le Forst­maß­nah­men im Eu­ro­pa- und Na­tur­schutz­ge­biet

(c) Land Niederösterreich (https://atlas.noe.gv.at/) und die Grünen Stockerau

Radikale Forstmaßnahmen im Europa- und Naturschutzgebiet Stockerauer Au

In den Jahren 2022 – 2025 wurden auf 21 Auwaldflächen forstliche Maßnahmen seitens der Stadtgemeinde Stockerau durchgeführt. Auf insgesamt 54.112 m² erfolgten Kahlschläge, die Entfernung des gesamten Bewuchses (Baum-, Strauch- und Krautschicht), die Beseitigung des gesamten Totholzes sowie die Zerstörung der Bodenstruktur durch Häckselungen.

Auf den kahlen Flächen folgten vorwiegend zwei Baumarten als Nachpflanzung, geschützt durch einen Kulturzaun: Hainbuchen und Stieleichen. Dies entspricht jedoch einer Monokultur und hat erhebliche künftige Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Die Erhaltungsziele hingegen sehen eine naturnahe Baumartenmischung vor, die ausreichend Alt- und Totholz enthält.

Als Grund für die massiven Maßnahmen wird das Eschentriebsterben vorgegeben. Vorschläge für eine naturnahe Vorgangsweise wie die der bewährten Einzelstamm-Entnahme und einer standortgerechten Nachpflanzung mit Einzelschutz statt Einzäunungen werden seitens der Verantwortlichen ignoriert.

Als Folge der maschinellen Häckselung des Totholzes und der besiedelten Wurzelstöcke auf den Auwaldflächen können geschützte Arten in ihren Überwinterungsquartieren, Entwicklungs- und Fortpflanzungsstätten, wie z. B. Hirsch- und Scharlachkäfer und deren Larven sowie Fledermäuse, Amphibien und Reptilien, zu Tode kommen.

Eine angemessene und verpflichtende Naturverträglichkeitsprüfung im Vorfeld dieser radikalen Maßnahmen ist nicht erfolgt. Es liegen auch keinerlei bescheidmäßige Genehmigungen oder Bewilligungen seitens der zuständigen Behörden für die durchgeführten forstwirtschaftlichen Maßnahmen vor.

Da solche Maßnahmen in Europaschutzgebieten einer Beurteilung bedürfen, wurde eine Umweltbeschwerde bei der zuständigen Behörde erstattet. Am 23.4.2025 fand hierzu eine Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht NÖ statt: es wurde ein Amtssachverständigen-Gutachten beauftragt und der nächste Gerichtstermin auf Juni 2025 vertagt.

Am 26.3.2025 brachten alle vier Oppositionsparteien (Grüne, FPÖ, UBS und NEOS) gemeinsam im Gemeinderat einen Antrag zum Stopp der Kahlschläge ein, der von den Regierungsparteien ÖVP und SPÖ abgelehnt wurde.

Wir fragen uns, worin für die Stadtregierung der Unterschied zwischen der Bewirtschaftung eines Europa- und Naturschutzgebietes und jener eines Forstwirtschaftswaldes besteht?

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