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03.05.2024 Gemeinde-News

Prüfbericht

Im März und April 2024 prüfte das Land Niederösterreich 6 Wochen lang mit bis zu 8 Prüfer:innen die Marktgemeinde Vösendorf. Vorausgegangen war eine manipulierte Rechnung des Bürgermeisters, die eine Überprüfung der Staatsanwaltschaft zur Folge hatte und mit einer Diversion des Bürgermeisters endete. Hier ist unsere Analyse des Prüfberichtes!

UNSER FAZIT PRÜFBERICHT

Die Überprüfung der Gemeinde zeigt ganz deutlich, dass noch Bürgermeister Hannes Koza sich oftmals nicht an die gesetzlichen Vorgaben – d.h. die Gemeindeordnung hielt. Er leitete die Gemeinde an der Gemeindeordnung vorbei und schaffte sich seine eigenen Regeln und Gesetze! Aufgabe der Amtsleitung wäre es gewesen, ihn auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen und Vorgänge abzustellen, was scheinbar nicht passierte.

 

Bürgermeister Koza fühlte sich in seiner Funktion ermächtigt, sich und der Firma seiner Frau durch Selbstauszahlung von Rechnungen sich einen persönlichen/finanziellen Vorteil zu verschaffen. Die Selbstanordnungen tat er ganz bewusst indem er die Kontrollinstanzen ausschaltete.

 

Generell wurde mit vollen Händen Geld ausgegeben und – unter Anderem – im Rahmen von Subventionen und Gutscheinen verschenkt.

 

Von Finanzen und Haushalt versteht der Bürgermeister bzw. die ÖVP Vösendorf ebenfalls nichts, denn alle beurteilten Bereiche der Gemeinde weisen schwere finanzielle Notstände und Defizite auf.


Die Analyse der Prüfer in allen beurteilten Bereichen ist vernichtend! Wenn schon nicht nach der manipulierten Honorarnote, hätte schließlich der desaströse Prüfbericht dazu führen müssen, dass der Bürgermeister unverzüglich zurücktritt! Wir fordern seinen Rücktritt!
Wählen wir Hannes Koza am 5.5.2024 gemeinsam ab!

Liquidität

Zwischen 2017 und 2024 gab es im Jahr 2017 Überziehungen, gefolgt von2020 und 2021. Diese waren nie höher als 500.000. Anfang 2024 ist das Girokonto der Gemeinde mit € 1,4 Mio. überzogen.

Auszahlungen an den Bürgermeister

Im Zeitraum 2020 bis 2023 wurden neben den monatlichen Bezügen in Summe € 35.599,91 an den Bürgermeister ausbezahlt, davon € 4.156,48 mittels Überweisung und € 31.443,43 in bar. Diese Auszahlungen (Stichprobe von ca. 330 Stück) wurden nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben durch die Vizebürgermeister angeordnet, sondern durch den Bürgermeister selbst, den Amtsleiter bzw. eine Finanzreferentin! Das ist ungesetzlich!

Die Honorarnote, die diese Prüfung hervorrief, wurde am 14.09.2023 unter Haushaltsstelle 1/164-729 „Förderung der Brandbekämpfung – Sonstige Ausgaben“ verbucht, danach umgebucht und schließlich vom Bürgermeister zurückgezahlt.

Bargeldauszahlungen wurden nicht vom Bürgermeister selbst, sondern von seinen Bediensteten quittiert. Dies ist ungesetzlich!

Die Weitergabe von Repräsentationsgeschenken muss im Elak dokumentiert sein, was im Fall der Kochbücher und des Schlosssekts nicht passiert ist.

Auszahlungen an den Schlossheurigen, dem Unternehmen der Ehegattin

Im Zeitraum 2020 – 2023 wurden an das gegenständliche Unternehmen 43 Auszahlungen in Form von Überweisungen durchgeführt. 35 Auszahlungen in Form von Überweisungen wurden vom Bürgermeister selbst angeordnet. Lediglich 2 von der Vizebürgermeisterin und eine Hand voll von geschäftsführenden Gemeinderätinnen.
Weiters gab es 142 Barauszahlungen, die durch die Finanzreferentin angeordnet wurden, was gesetzlich unzulässig ist. Die Summe der Auszahlungen an den Schlossheurigen ist nicht im Prüfbericht vorhanden!

Gastrorechnungen unterschiedlicher Lieferanten

Weiters gab es periodisch abgerechnete Bar-Auszahlungsanordnungen für Konsumationen des Bürgermeisters, bei denen der repräsentative Zweck und der bewirtete Personenkreis fehlt.

 

Des Öfteren gab es unzulässige Gastro-Rechnungen eines Lieferanten, die überwiesen oder in bar ausgezahlt wurden. Diese enthielten Rechnungsmängel (UID-Nummer fehlte), es fehlten der Name des Unternehmens, der Tag der Leistungserbringung sowie Mengenangaben.

Ermessensausgaben

Vösendorf leistet sich überdurchschnittlich hohe freiwillige Leistungen, die zur schwierigen finanziellen Lage der Gemeinde beitragen. 2023 beliefen sich diese auf 1.391.670.-, was einen Anstieg von 14% im Vergleich zum Vorjahr bedeutete. Im Jahr 2022 betrugen die Ermessensausgaben 1.222.912 und waren damit um 62% höher als 2021.

 

Die höchsten Ausgaben 2023 waren in den Bereichen Repräsentation (€ 21.530.-), Gemeinschaftspflege (€ 45.644.-), FF Geschenke (€ 20.057.-), Jugendförderung (€ 76.849.-), Vereinssubventionen (€ 117.406.-), Kulturveranstaltungen (€221.140), Essen auf Rädern (€ 113.912.-), Senioren-Feste (€ 62.850.-), Sondernotstandshilfe (€57.291.-), VOR, Rufbus (€ 200.745.-), erneuerbare Energie (€ 82.127.-) und Brauchtumspflege – Feste (€ 206.887.-) zu finden.

Subventionen

2023 beschloss der Gemeinderat Subventionen in der Höhe von € 374.790,22. 2019 waren es € 225.355,07,- gewesen, was eine Steigerung von 66,3% bedeutet. Das ist jedoch nicht alles, denn es wurden „eine Vielzahl an weiteren Zahlungen, Spenden, Übernahmen von Rechnungen und Bewirtungen für Dritte sowie Gutscheinausgaben, welche nicht durch einen Beschluss des Gemeinderates gedeckt sind und aufgrund ihrer Art und Höhe auch nicht als „ortsüblich“ der laufenden Verwaltung zugeordnet werden können. Z.B. Übernahme Weihnachtsfeier“ (Bericht S. 43).
Eine am 23.12.2023 im Gemeinderat erlassene Richtlinie, die dem Bürgermeister ermächtigt, Subventionen im Wert von max. 500.- zu gewähren entspricht ebenfalls nicht der Gemeindeordnung. Subventionen müssen im Voranschlag berücksichtigt werden und sind eine politische Willensbildung.

Gutscheine

2022 und 2023 wurden mehr als € 47.000,- an Gutscheinen ausgegeben. Diese waren formal mangelhaft (Nummer, Empfänger, Fördergrund, Datum fehlten) und stellten in der Mehrzahl eine Subvention dar und waren somit in der Zuständigkeit des Gemeinderates. Beschlüsse gab es jedoch nur im Falle der SCS Gutscheine für Mitarbeiter:innen.

 

 

Projekthaushalt

Zwischen 2017 und 2023 wurden insgesamt € 17,348 Mio. ausgegeben. Davon entfiel der größte Betrag mit knapp € 3,2 Mio. auf den Sportplatz. Die Prüfer merken an, dass zur Bedeckung von etwas mehr als der Hälfte des Investitionsvolumens auf Fremdfinanzierungen zurückgegriffen werden musste.

Gemeindeeinrichtungen

Im Bereich der Gemeindeeinrichtungen wird es nun unangenehm! Denn Hort Sportplatz, Musikschule, Kultursaal und Kulturgwölb sind schwer defizitär. Die Ausgaben übertreffen die Einnahmen um ein Vielfaches! Im Rechnungsabschluss 2023 verzeichneten diese Einrichtungen ein Defizit von knapp € 2 Mio.

 

  • Hort: 2017 bis 2024 trug die Gemeinde 73 % bis 82 % der Kosten. Die Prüfer merken an, Horttarife regelmäßig anzupassen und die Kosten zu senken.
  • Musikschule: die Kostentragung zu je 1/3 durch Eltern, Gemeinde und Land wird nicht erreicht. Die Gemeinde trägt mehr als 50 % der Kosten. Anmerkung der Prüfer: Der Mitarbeitertarif ist weder sachlich noch sozial gerechtfertigt.
  • Kultursaal und Kulturgwölb: beide Gemeindeeinrichtungen wurden im Prüfungszeitraum ab 1017bzw. 2021 defizitär geführt, wobei das Defizit in den letzten 2 Jahren exorbitant gestiegen ist. Im Bereich der Veranstaltungen kommt es 2024 zu einer Verdopplung des Defizites im Vergleich mit 2017/2018. Die Prüfer weisen ebenfalls darauf hin, dass es keinen Gemeinderatsbeschluss für die Bestellung der Kulturintendantin und deren Kostentragung gab.

Feste

Im Bereich der Feste (Schlossparkfest; Schlossball, Weihnachtsmarkt etc.) gab es ab 2022 überdurchschnittlich hohe Ausgaben und damit auch ein Defizit von -155.971,17 (2022) und -206.887,28 (2023). Im Voranschlag 2024 ist eine noch höhere Summe ausgewiesen. 2023 waren die Ausgaben für Feste weit mehr als doppelt so hoch im Vergleich zu den Ausgaben von 2019. Die überdurchschnittlich hohen Ausgeben sind auf das Schlossparkfest zurückzuführen.

 

Im Prüfungsausschuss der Gemeinde wurde bereits auf die vermuteten hohen Kosten des Schlossparkfestes hingewiesen und der Bürgermeister angehalten die Kosten für das Schlossparkfest im Rechnungsabschluss transparent und nachvollziehbar darzustellen.

 

Wir Grünen merken ebenfalls an, dass es betreffend Schlossparkfest, weder eine Diskussion noch einen Gemeinderatsbeschluss gab.

 

Die Prüfer wiederum wiesen auf die schwierige finanzielle Lage der Gemeinde hin. „Die Zweckmäßigkeit der Ausgaben in diesem Bereich ist im Gemeinderat zu diskutieren und abzustimmen. Insbesondere die hohen Kosten beim Schlossparkfest sind zu hinterfragen. Die Abhaltung von Festen und Veranstaltungen gehört nicht zu den Kernkompetenzen einer Gemeindeverwaltung.“