Notfallversorgung
Nachdem ich im Medizinischen Zentrum Gänserndorf mit einem Knöchelbruch noch vor Erreichen des Schalters abgewiesen worden bin, habe ich eine Anfrage an die Landesgesundheitsagentur geschickt. Die Antworten sind erstaunlich. Offensichtlich habe ich keine ärztliche Hilfe benötigt. Sonst hätte ich sie ja bekommen...
Das Schreiben
Ich habe der LGA am 30.10.2025 geschrieben. Das Antwortschreiben bezieht sich auf eine Anfrage vom 13.11.2025. Ich gehe einfach davon aus, dass meine Anfrage gemeint ist. Die Fragen, die darin gestellt wurden, würden passen. Einen Auszug aus dem Schreiben habe ich gleich unten zusammengefasst. Da die Antworten entscheidend sind, habe ich sie den Fragen vorangestellt.
In wie weit die Antworten tatsächlich auf die gestellten Fragen eingehen, kann jeder für sich entscheiden.
Spannend ist jedenfalls der Zugang: Was nicht sein darf, kann auch nicht sein.
Es wird jeder Patient, der ärztliche Hilfe benötigt, von einem Allgemeinmediziner im MZG behandelt.
dazugehörige Frage: In welchem Zustand muss der Patient sein, um als Notfall behandelt zu werden?
Jeder Patient, der eine Behandlung benötigt, wird ärztlich untersucht.
Frage: Wer entscheidet das?
Der Patiententransport wird nach Erfordernissen organisiert.
Frage: Wann ist das Personal verpflichtet die Rettung für den abgewiesenen Patienten zu organisieren?
Kein Patient wird vor der Untersuchung abgewiesen.
Frage: Gibt es eine Statistik über die potentiellen Patienten, die noch vor der Untersuchung abgewiesen worden sind?
Und jetzt?
Meine Empfehlung für Besuche im MZG:
Einfach das an mich gerichtete Antwortschreiben der Landesgesundheitsagentur vom 26.11.2025 zitieren.
Der passende Türöffner für eine ärztliche Begutachtung ist da sicher dabei.