Infos zur Sport- und Freizeitanlage
Infos zur Sport- und Freizeitanlage – als Antwort auf unsere IFG-Anfrage!
Am 1. September 2025 trat das neue Recht auf Informationsfreiheit in Kraft, in Eichgraben stellte ich gleich am 1. Tag eine Anfrage: per eingeschriebenem Brief (siehe unten) erfragte ich Einiges um die neue Sport- und Freizeitanlage. Und siehe da:
- Mitte September veröffentlichte die Gemeinde viele der Antworten hier: 3 Monate Sport und Freizeitanlage Eichgraben | Marktgemeinde Eichgraben.
- Und am 30.9. kam das formale Antwortschreiben der Gemeinde – mit dem Verweis auf die Homepage und einigen zusätzlichen Antworten (siehe unten)
Diese Informationen sind eine wichtige Basis für unsere weitere Arbeit!
Übrigens: Das neue Informationsfreiheitsgesetz ist eine wichtige, bleiben Errungenschaft unserer Regierungsbeteiligung. Damit haben wir nach fast 100 Jahren das Amtsgeheimnis abgeschafft, in Europa existiert es somit nur mehr in Weißrussland: Ob in der Gemeinde, im Land oder im Bund – die Bürger*innen haben ein Recht die Hintergründe politischer Entscheidungen zu erfahren und das stärkt das Vertrauen in die Demokratie. Wobei das Recht auf Datenschutz selbstverständlich unangetastet bleibt! Das heisst: auch Sie – oder gerne wir in Ihrem Namen – können eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde stellen.
Download
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IFG Anfrage Sport- und Freizeitanlage
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IFG Antwort Sport- und Freizeitanlage