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27.06.2025 Gemeinde-News

Ab­riss ohne Kon­zept

Denkmalschutz in Gänserndorf: Kurz vor der Sommerpause noch schnell ein Gemeinderatsbeschluss, um den nicht unter Schutz stehenden Zubau des ehemaligen Rabbinerhauses jetzt abreißen zu können. Das Konzept dazu soll im Herbst folgen.

Zur Geschichte

Jahrelang hat der Bürgermeister im Namen der Gemeinde prozessiert, um die ehemalige Synagoge und das dazugehörige Rabbinerhaus abreißen zu können. Statt der beiden Gebäude sollten Parkplätzen geschaffen werden.

Nachdem der Rechtsweg vollständig auf Kosten der Gemeinde ausgeschöpft war, folgte die Bestätigung: die ehemalige Synagoge, das Rabbinerhaus und auch der Innenhof dazwischen stehen unter Denkmalschutz. Weil die Gebäude in dieser Kombination inzwischen vermutlich einmalig und daher auch historisch relevant sind.

Menschen, weit über die Gemeindegrenzen hinaus, setzen sich bis heute für den Erhalt der Gebäude ein (am Bild Cornelius Obonya)

Was wurde beschlossen?

In der Juni Sitzung des Gemeinderates wurde nun unter dem Tagesordnungspunkt “Abbruch Eichamtstraße 49 und 51” der Abbruch des Nachbarhauses und des nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteils des Rabbinerhauses beschlossen.

Es konnte nicht geklärt werden, ob die beauftragte Firma Erfahrung mit geschützten Gebäuden hat.

Es lag den Unterlagen keine Detailbeschreibung bei, um welchen Gebäudeteil es sich handelt. Und das Konzept, wie die Gebäude für die weitere Nutzung adaptiert werden sollen, wurde erst für den Herbst in Aussicht gestellt.

Das Bild zeigt die Bauarbeiten am Grundstück neben der ehemaligen Synagoge, die unterbrochen werden mussten, um die Synagogenmauern abzusichern.

Wir hoffen das Beste....

Gerade bei diesen historisch wertvollen Gebäuden muss jede bauliche Maßnahme mit größter Vorsicht und unter genauer Anleitung erfolgen. Auch weil der Gartenbereich ebenfalls geschützt ist: “Der Hof einer Synagoge sei nicht bloß eine Freifläche, sondern auch ein Ort, an dem religiöse Feierlichkeiten stattfinden konnten (z. B. Laubhüttenfest). Der Lageplan von 1954 zeige eine „alte Sickergrube” und zwei Strukturen, die an Schuppen erinnern und heute nicht mehr erkennbar seien. Etwaige Arbeiten im Hof sollten archäologisch begleitet werden, da Überreste von „kultischen” Einbauten zwar unwahrscheinlich, aber auch nicht völlig auszuschließen seien und ab 1938 die Inneneinrichtung der Synagoge vielleicht im Hof entsorgt worden sei.” Quelle BVwG W176 2259738-1

 

Warum mit den Arbeiten noch vor Präsentation des Konzepts – in dem wohl auch die notwendigen Umbauten aufgelistet sein werden – begonnen wird, ist fraglich.

Nur die GRÜNEN (GRin Susanne Seide und GR Thomas Nadj) haben sich gegen den sehr großzügig formulierten Beschluss ausgesprochen.

 

 

Ganz was anderes?

Erst vor kurzem wurde im Gemeinderat eine “Totholzentfernung entlang des Trampelpfades” beschlossen. Gefällt wurde dann alles, ab einer gewissen Stammgröße. Wald ist dort keiner mehr…

Mehr dazu hier:

https://noe.gruene.at/news/totes-holz-statt-wald/

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