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09.04.2024 Kampagne

Vo­gel­schutz durch De­po­nie

Vogelschutz funktioniert am besten, wenn unter den potentiellen Brutgebieten eine Deponie aufgeschüttet wurde. Vögel, die üblicherweise in gut einsehbaren, weiten Ebenen brüten, sind davon so begeistert, dass sie dann selbstständig auf einen fast 23m hohen Hügel übersiedeln. Ob eigene Hinweistafel aufgestellt werden müssen, damit sie ihre neue Heimat auch finden, konnte noch nicht geklärt werden...

Vogelschutz & Ernährungssicherheit?

Was klingt, wie ein schlechter Witz, wurde gerichtlich bestätigt: Im Natura 2000 Vogelschutzgebiet darf – auch auf landwirtschaftlicher Fläche – eine Deponie aufgeschüttet werden.

Dafür wird das Plateau der Deponie tierfreundlich gestaltet. Seltene Vögel, wie Triel und Brachpieper, sollen sich dort niederlassen. Dass die Böschungen der Deponie zur allgemeinen Nutzung freigegeben werden, ist demnach auch kein Problem für die extrem scheuen Tiere, die ein bisschen weiter oben brüten sollen.

Soviel zum Vogelschutz.

Für diese Deponie wird auch landwirtschaftliche Fläche geopfert. Um das zu genehmigen wurde einfach ein Deponieprojekt in der näheren Umgebung herangezogen. Der große Unterschied: Bevor dort das Deponiegut angeliefert wurde, wurde Schotter abtransportiert – und die leere Schottergrube wurde wieder befüllt.

Beim aktuellen Projekt geht es nicht darum, dass Ackerland verwendet wird, weil darunter Bodenschätze sind, die abgebaut werden sollen. Es geht nur darum eine Deponie aufzuschütten. Dass es sich dabei um eine hochwertige landwirtschaftliche Fläche handelt ist reiner Zufall, genauso wie dass diese Fläche im Natura 2000 Vogelschutzgebiet liegt.

Schlecht gelaufen, für Ernährungssicherheit und Vogelschutz.

 

Der Vertrag von Lissabon gewährleitet uns allen Mitsprache auf EU-Ebene. Ich habe sie für mich genutzt und beim Petitionsausschuss im EU-Parlament nachgefragt. Immerhin ist die Grundlage für den Vogelschutz in dem Gebiet eine europäische Richtlinie.

Anfrage an den Petitionsausschuss im EU Parlament

Sind Natura 2000 Vogelschutzgebiet und Baurestmassendeponien gem FFH-RL vereinbar?

Unter der Geschäftszahl W102 2265402-1/45E hat das BVwG am 4.4.2024 die Entscheidung des Landes NÖ für die Errichtung einer Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie im Natura 2000 Vogelschutzgebiet bestätigt.

Der Deponiebereich befindet sich in einem ausgewiesenen Schotterabbaugebiet. Allerdings wird hier keine leere Schottergrube befüllt, sondern landwirtschaftliche Fläche für die Deponie verwendet.

Der Ackerbau stand in keinem Widerspruch zur FFH-Richtline. Trifft das auch auf die geplante Deponie zu?

Genügt es den Vorgaben der FFH-RL, wenn das Planum im Bereich von HGW100 + 0,5m mit 50cm Material in der Qualität des Umgebungsbodens aufgefüllt wird? Kann trotz der Ausweisung als Natura 2000 Vogelschutzgebiet grubenfremdes Material 22m hoch aufgeschüttet werden? Die Gesamtfläche des Vorhabens umfasst 13,25ha und ein Verfüllvolumen von 1.513.000m³, welches sich in 193.000m³ Bodenaushub und 1.320.000m³ Baurestmassen teilt.

Trotzdem wurde die Eingriffserheblichkeit bezüglich der Flächeninanspruchnahme als gering eingestuft.

Entspricht es den Vorgaben der FFH-RL, wenn das Deponieplateau so rekultiviert wird, dass es dem Lebensraum gefährdeter Vogelarten – hier werden vorrangig Triel und Brachpieper genannt – entspricht, die allerdings freie, guteinsichtige Ebenen bevorzugen?

Ergibt sich ein Widerspruch, wenn die Böschungen des Deponiehügels zur Publikumsnutzung freigegeben werden, während die geschützten, teilweise extrem scheuen Vögel etwas höher, am Plateau brüten sollen?

Kann eine Deponie auf landwirtschaftlicher Fläche – ohne Abbau von Bodenschätzen – im Sinne der Vorgaben zur Ernährungssicherheit innerhalb der EU genehmigt werden?

Ich ersuche die Mitglieder des Petitionsausschusses um Überprüfung ob hier EU Recht möglicherweise falsch umgesetzt bzw nicht korrekt angewandt worden ist?

 

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