07.04.2025
Information
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Aufgabenbereiche
Überprüfung der Gemeindefinanzen:
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Kontrolle der Kassenführung und der laufenden finanziellen Gebarung der Gemeinde, einschließlich ihrer Eigenbetriebe. Dabei wird geprüft:
- Rechnerische Richtigkeit (also korrekte Buchführung),
- Zweckmäßigkeit (ob die Mittel sinnvoll eingesetzt werden),
- Sparsamkeit (wirtschaftlicher Einsatz von Ressourcen),
- Wirtschaftlichkeit (Verhältnis von Aufwand und Ertrag),
- Gesetzmäßigkeit (Einhaltung rechtlicher Vorgaben).
Regelmäßigkeit und Anlässe der Prüfungen:
- Die Prüfung muss mindestens vierteljährlich erfolgen.
- Mindestens einmal pro Jahr muss diese Prüfung unangekündigt (unvermutet) stattfinden.
Darüber hinaus:
- Der Rechnungsabschluss ist innerhalb der gesetzlichen Auflagefrist (NÖ GO § 83 Abs. 5) auf rechnerische Richtigkeit und Übereinstimmung mit dem Voranschlag zu prüfen.
- Im Zuge dieser Prüfung ist auch zu kontrollieren, ob das Haushaltskonsolidierungskonzept nach NÖ GO § 72b ordnungsgemäß umgesetzt wurde.
Bericht an den Gemeinderat:
- Über jede Prüfung wird ein Sitzungsprotokoll angefertigt.
- Dieses Protokoll ist gemeinsam mit den schriftlichen Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Kassenverwalters dem Gemeinderat ohne unnötige Verzögerung vorzulegen.
Ausschussmitglieder
Vorsitz: Sabine Geißbüchler-Heckl (Grüne) E-Mail
Stellvertretung: Richard Wirthmann (NEOS [auf Mandat der ÖVP])
Mitglieder:
Georg Lenz (ÖVP)
Marijan Kelava (ÖVP)
Clemens Frey (ZB)
Sylvia Breitenecker (ZB)
Josef Grand (SPÖ)