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07.04.2025 Information

PRÜ­FUNGS­AUS­SCHUSS

Aufgabenbereiche

Überprüfung der Gemeindefinanzen:

 

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Kontrolle der Kassenführung und der laufenden finanziellen Gebarung der Gemeinde, einschließlich ihrer Eigenbetriebe. Dabei wird geprüft:

  • Rechnerische Richtigkeit (also korrekte Buchführung),
  • Zweckmäßigkeit (ob die Mittel sinnvoll eingesetzt werden),
  • Sparsamkeit (wirtschaftlicher Einsatz von Ressourcen),
  • Wirtschaftlichkeit (Verhältnis von Aufwand und Ertrag),
  • Gesetzmäßigkeit (Einhaltung rechtlicher Vorgaben).

 

Regelmäßigkeit und Anlässe der Prüfungen:

 

  • Die Prüfung muss mindestens vierteljährlich erfolgen.
  • Mindestens einmal pro Jahr muss diese Prüfung unangekündigt (unvermutet) stattfinden.

 

Darüber hinaus:

 

  • Der Rechnungsabschluss ist innerhalb der gesetzlichen Auflagefrist (NÖ GO § 83 Abs. 5) auf rechnerische Richtigkeit und Übereinstimmung mit dem Voranschlag zu prüfen.
  • Im Zuge dieser Prüfung ist auch zu kontrollieren, ob das Haushaltskonsolidierungskonzept nach NÖ GO § 72b ordnungsgemäß umgesetzt wurde.

 

Bericht an den Gemeinderat:

 

  • Über jede Prüfung wird ein Sitzungsprotokoll angefertigt.
  • Dieses Protokoll ist gemeinsam mit den schriftlichen Stellungnahmen des Bürgermeisters und des Kassenverwalters dem Gemeinderat ohne unnötige Verzögerung vorzulegen.

Ausschussmitglieder

Vorsitz: Sabine Geißbüchler-Heckl (Grüne) E-Mail

Stellvertretung: Richard Wirthmann (NEOS [auf Mandat der ÖVP])

Mitglieder:

Georg Lenz (ÖVP)

Marijan Kelava (ÖVP)

Clemens Frey (ZB)

Sylvia Breitenecker (ZB)

Josef Grand (SPÖ)

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