MIT-ARBEIT
Wenn eine OGH-Entscheidung eindeutig ist, sollten wohl von der Stadtgemeinde Gänserndorf sämtliche Schritte gesetzt werden, um dieser Entscheidung nachzukommen, oder?
2016 wurde eine Mitarbeiterin von der Gemeinde gekündigt. Diese Mitarbeiterin – eine begünstigte Behinderte – wollte das so nicht akzeptieren. Sie hat sich dagegen gewehrt und in allen Instanzen gewonnen. Bis zu guter Letzt auch der Oberste Gerichtshof festgestellt hat, dass “das Dienstverhältnis nach wie vor aufrecht ist”.
Also meldete sich die Mitarbeiterin zum Dienstantritt im Rathaus. Der Versuch scheiterte. Sie wurde wieder nach Hause geschickt.
Gestern kam der Fall überraschend auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. Jeder Dringlichkeitsantrag braucht eine Begründung und hier wurde “laufende Gerichtsverfahren” dafür angeführt. Sehr erstaunlich, gibt es doch ein letztinstanzliches Erkenntnis (hier zum Nachlesen: OGH)
Das klingt doch eher nach einem abgeschlossenen Verfahren!
Wie aber auch zu hören war, will die Gemeinde dafür sorgen, dass ungeklärte Rechtsfragen beantwortet werden. Dazu kann man jetzt natürlich ebenfalls geteilter Meinung sein.
Was wir aber wirklich nicht verstehen und was an Realitätsverweigerung grenzt, ist der Umstand, dass die Dame bis heute nicht korrekt angemeldet wurde – und dass das offene Gehalt noch nicht überwiesen wurde. Nicht einmal zu einer Anzahlung konnte sich die Gemeinde bisher überwinden.
Egal, ob wir die Arbeitskraft der Damen nutzen oder nicht: Wenn das Dienstverhältnis in all den Jahren aufrecht war, werden wir wohl auch das Gehalt für den Zeitraum, in dem sie in keinem anderen Arbeitsverhältnis war, bezahlen müssen.
Egal, ob wir sie offiziell wieder bei der Gemeinde anmelden, oder nicht.
Egal, ob wir in weitere Prozesse investieren, oder nicht.