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21.11.2023 Pressemitteilung

Lan­des­bud­get 2024 wird ab­ge­lehnt

Budgetablehnung und Resolution Tageseltern

Der Grüne Klub im NÖ Landtag wird in der anstehenden Budget-Landtagssitzung keine Zustimmung zum vorgelegten Haushaltsplan geben. Die Ablehnung wird von unserem Landtagsabgeordnetem Georg Ecker in der heutigen Pressekonferenz wie folgt begründet: Ein Budget dieser Art, das zumindest eine Ewiggestrige Partei mitgestaltet hat und beispielsweise die Ostumfahrung Wiener Neustadt einschließt – wodurch wertvoller Boden unserer Landwirte verloren geht –, kann der Grüne Klub nicht befürworten.
Weiteres setzen der Grüne Klub u.a. mit einem Resolutionsantrag für die Überarbeitung der Förderungen für Tageseltern in Niederösterreich seinen Schwerpunkt. Bundesrätin Simone Jagl erklärt: „Seit Anfang Oktober gibt es nun auch eine Förderung für die Kinderbetreuung bei Tageseltern – den “NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag”. Darin sind allerdings Fördervoraussetzungen vorgesehen, die Tageseltern wirtschaftlich massiv unter Druck setzen und nach wie vor jene Eltern benachteiligen, die ihre Kinder bei Tageseltern betreuen lassen. 
Aktuell überlegen zahlreiche Tageseltern ihren Beruf aufzugeben, sollte sich an den Förderbedingungen nichts ändern. Ein Wegbrechen eines Teils dieser Berufsgruppe hätte auch einen Rückschritt in der Tagesbetreuung junger Kinder in NÖ zur Folge. Tageseltern sind von entscheidender Bedeutung. Ihre familiäre, kleinstrukturierte Betreuung ergänzt die Angebote von Tagesbetreuungseinrichtungen und ermöglicht eine behutsame Vorbereitung auf den Alltag. Darüber hinaus entlasten Tageseltern die Tagesbetreuungseinrichtungen und schaffen dringend benötigte Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren. “

Der Grüne Antrag fordert die Niederösterreichische Landesregierung auf, den Betreuungsbeitrag für Tageseltern wie folgt anzupassen:
  • Die Förderung von €3,75 pro Stunde und Kind soll ohne Begrenzung des Stundensatzes für Tageseltern gewährt werden.
  • Die Förderung soll für alle vertraglich vereinbarten Stunden zwischen 7 und 13 Uhr gewährt werden.
  • Die maximale Anzahl förderbarer Stunden soll an die Monate mit mehr als 20 Betreuungstagen angepasst werden.
  • Die Förderung soll unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gewährt werden.
  • Die Eltern sollen die Förderung beantragen, und der Förderbetrag soll direkt an sie ausgezahlt werden.
Die Redaktion
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