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30.05.2024 Gemeinde-News

Ge­sund­heits­be­dro­hung durch As­best

Gesundheitsbedrohung durch Asbest: Wir fordern Anzeigepflicht für Haus-Abriss

Ende April kam es in Unterrohrbach zu polizeilichem Einschreiten samt Unterbrechung eines Hausabbruches. Durch unsachgemäßes Abtragen der asbesthaltigen Dachplatten bestand massive gesundheitliche Gefährdung der Anrainer:innen durch freigesetzte Asbestfasern.

 

Besorgte Anrainer haben am 30. April 2024 die Bezirksverwaltungsbehörde alarmiert, sie hegten den Verdacht, dass das Nachbarhaus aus den 1970er Jahren unsachgemäß abgetragen und vermutlich vorhandenes Asbest in Dachziegeln durch Bruch freigesetzt würde. Auch wurden keine Abdeckungen über das mutmaßlich gesundheitsschädliche Abbruchmaterial angebracht.

 

Die am 2. Mai 2024 anrückende Polizei samt Arbeitsinspektorat und Sachverständigen hat dann tatsächlich den Abbruch als unsachgemäß und damit gesundheitsgefährdend eingestuft. Der Fall wurde der Staatsanwaltschaft übergeben. Da die asbesthaltigen Dachplattenabfälle unsachgemäß demontiert und gelagert wurden, erfolgte die Gefährdung der Gesundheit von Menschen und die Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus. Das vermeintlich „kostengünstige“ aber unsachgemäße Vorgehen beim Hausabbruch ist somit kein „Kavaliersdelekt“ und wird für das Unternehmen und unter Umständen auch für den Besitzer der Liegenschaft strafrechtliche Folgen haben.

 

Das Einatmen von Asbestfasern kann lebensgefährlich sein und auch noch Jahrzehnte später zu Asbestose und Krebs führen. Freigesetzte Asbestfasern schweben sehr lange in der Luft und sind noch in weiter Entfernung in erhöhter Konzentration messbar.Der Abbruch von asbesthaltigem Material darf nur durch befähigte Abbruchunternehmen und mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. Asbestfasern werden erst dann gefährlich, wenn diese durch Bruch freigesetzt werden, deshalb kann von einem alten Asbestdach immer Gefahr ausgehen. Auch das Reinigen dieser Dächer mit Hochdruckreinigern ist deshalb verboten.

 

Wir GRÜNE Leobendorf fordern daher zum Schutz der Arbeiter selber, aber auch der Anrainer:innen eine Anzeigenpflicht gegenüber der Gemeinde:

  • Da zu erwarten ist, dass Häuser aus dieser Zeit in den nächsten Jahren vermehrt abgerissen werden, und zu wenig Bewusstsein über die möglichen Gefahren durch Asbest vorhanden ist.
  • Sachgemäßer Rückbau von Asbest ist teuer. Es ist daher zu befürchten, dass derartige unsachgemäße Abbrüche in Zukunft unbewusst oder bewusst, zu einem überwiegenden Anteil unprofessionell durchgeführt werden.
  • Derzeit besteht nach der NÖ Bauordnung keine Verpflichtung einer Abriss-Genehmigung bei freistehenden Einfamilienhäusern.

 

Asbest wurde zwischen 1950 und 1990 sehr häufig im Hausbau eingesetzt, vorwiegend als Dach- und Fassadenmaterial. Asbestfasern können, wenn sie eingeatmet werden, zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden und Krebserkrankungen führen. Daher ist es nach § 27 GKV (Grenzwerteverordnung 2018) verpflichtend, dass vor Beginn der Arbeiten Informationen über mögliche Asbestbelastungen einzuholen und gegebenenfalls geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Ein genauer Arbeitsplan ist zu erstellen und eine Meldung an das Arbeitsinspektorat zu machen.

 

 

 

 

https://www.umweltberatung.at/themen-bauen-asbest

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Arbeitsstoffe/Arbeitsstoffe_mit_eigenen-besonderen_Regelungen/Asbest_-_Kein_Thema_der_Vergangenheit.html

 

Alexandra Adler

Fraktionssprecherin, geschäftsf. Gemeinderätin, Ausschussleiterin für Umwelt, Gesundheit und öffentl. Verkehr

[email protected]
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