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19.10.2022 Gemeinde-News

RAUM­ORD­NUNG UM­WID­MUNG Schloss­berg Kar­na­brunn

Geplante Änderung Schlossberg Karnabrunn - Warum?

Zur Zeit liegt die (geplante) 23. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms auf unserer Gemeinde auf.

Eine – oberflächlich betrachtet – kleine geplante Änderung am Schlossberg in Karnabrunn birgt allerdings erstaunliche Begründungen und wirft so einige Fragen auf.

 

Um das in seiner Gesamtheit zu beurteilen, muss man etwas zurückblicken. In seiner Sitzung vom 28. Mai 2020 hat der Gemeinderat einen Grundstückstausch zwischen der Gemeinde und Hans-Gregor Koller beschlossen. In diesem Zuge kam Hans-Gregor Koller in den Besitz vom letzten Teil der Schlossbergstraße, die nun zur Gänze in Privatbesitz ist. Die Gemeinderäte von den Grünen und der SPÖ waren gegen diesen Tausch, da die getauschten Grundstücke nicht gleichwertig sind. Im Zuge dieses Tauschs wurde auch eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und Hans-Gregor Koller beschlossen, die die Benützung der Schlossbergstraße „regeln“ soll. Die Gemeinderäte von den Grünen und der SPÖ haben sich auch gegen diese Vereinbarung  ausgesprochen, da die Benützung der Schlossstraße längst ersessenes Recht und eine Regelung daher überflüssig ist.

 

Nun zu der geplanten Änderung der Flächenwidmung: dieses damals getauschte Straßenstück soll statt der Widmung “Öffentliche Verkehrsfläche” nun die Widmung “Grünland Land- und Forstwirtschaft“ bekommen (wie das umgebende Areal). Eine derartige Arrondierung ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches, aber die in der Auflage angegebenen Gründe sind es allemal. Zitat: „Die derzeit als Stichstraßen gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen dienen ausschließlich der Zufahrt und der internen Erschließung des Areals und des zugehörigen landwirtschaftlichen Betriebes.” Und weiter: „Die gegenständlichen Flächen weisen keine Erschließungsfunktion im öffentlichen Inter-esse auf, werden nicht für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verkehrs benötigt und können daher ersatzlos gestrichen werden.”

 

Da stellen sich uns doch einige Fragen:

 

  • Wie kommt man zu der Feststellung, dass die Flächen „ausschließlich der Zufahrt und der internen Erschließung des Areals” dienen?
  • Wie kann man von „keine Erschließungsfunktion im öffentlichen Interesse” schreiben, wenn sich in unmittelbarer Nähe der besagten Fläche mit der Altsoffsammelstelle und dem Friedhof sehr wohl öffentliche Orte befinden, die von der örtlichen Bevölkerung über den Schlossberg erreicht werden?
  • Auf welcher Evidenz basiert daher diese Einschätzung, dass die Straße „keine Erschließungsfunktion im öffentlichen Interesse aufweist“?
  • Wenn die Schlossbergstraße „keine Erschließungsfunktion im öffentlichen Intersse aufweist“ – gibt es dann ein übergeordnetes Verkehrskonzept, das diese Einschätzung stützt oder erklärt?

 

Man sieht: Fragen über Fragen, die sich aus „Kleinigkeiten“ ergeben können. Aber auch lauter (scheibchenweise präsentierten) Kleinigkeiten können etwas „Großes“ ergeben – das man aber dann eventuell erst am Schluss erkennt, wenn man vor vollendeten Tatsachen steht.

 

Neben dem Schlossberg sind noch (kleinere) Anpassungen und Umwidmungen geplant. Zum Beispiel um die Änderung des Grüngürtels am Lüßenweg in Großrußbach. Oder um das Burhof-Areal in Karnabrunn. Dort ist eine Umwidmung von Bauland Agrar in Bauland Wohngebiet geplant. Dies, um für das (geheimnisvolle) Projekt „Burhof” mehr Spielraum für allfällige Bauträger zu schaffen.

 

Noch bis zum 14. November kann jede*r Einsicht in die geplanten Änderungen auf unserem Gemeindeamt nehmen und auch schriftliche Stellungnahmen abgeben.

Leopold Widy

Leopold Widy, Teammitglied

Sinnvolle Raumplanung und Erhalt der Lebensqualität im Dorf!

Andreas Hösch

Teammitglied, Öffentlichkeitsarbeit

Information darf keine Holschuld mehr sein!

[email protected]​​​​​
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